Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

3G-Regelung für Besuch der Stadtverwaltung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ist ab dem 29.11.2021 für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Güstrow (Rathaus und technisches Rathaus) der Zutritt nur für asymptomatische Personen möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind. Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fallen nicht unter die Testpflicht. Die Maßnahme dient der Eindämmung der Infektionszahlen und soll Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten schützen.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechende Dokumente zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. ein gültiges negatives Testergebnis beim Betreten der Gebäude bereitzuhalten.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de