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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Bargeldkasse ab 1. September 2008 geschlossen
Die Stadtverwaltung informiert, dass die Bargeldkasse in der Baustraße 33, Erdgeschoss, ab dem 01. September 2008 geschlossen wird.
Ab diesem Termin können Zahlungen an die Stadt ausschließlich mittels Überweisung auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken und Sparkassen vorgenommen werden.
Insbesondere bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, wie Grundsteuern, Hundesteuer, Straßenreinigungs- und anderen Gebühren sowie Beiträgen empfehlen wir Ihnen, der Verwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Zahlungen werden dann fristgemäß von Ihrem Konto abgebucht und Sie sparen Zeit und sonstigen Aufwand, um Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Eine weitere Möglichkeit, Ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen haben Sie, indem Sie bei wiederkehrenden Zahlungen Daueraufträge von Ihren Konten einrichten. Bitte achten Sie bei der Einrichtung eines Dauerauftrages sorgsam darauf, dass Ihre Angaben eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung ermöglichen. Das heißt, der Name des Zahlungspflichtigen und der Verwendungszweck bzw. die Abgabennummer müssen angegeben sein.
Zahlungen sind auf folgende Konten der Stadtkasse Güstrow möglich:
Deutsche Kreditbank AG Rostock
Kto.-Nr. 10 022 333
BLZ 120 300 00
Ostseesparkasse Rostock
Kto.-Nr. 0 605 777 772
BLZ 130 500 00
Volks- und Raiffeisenbank Güstrow-Bützow
Kto.-Nr. 4 444 400
BLZ 140 613 08