Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Anliegerpflichten im Winterdienst

Viel Schnee erfordert auch viel gegenseitiges Verständnis

Winter in der Barlachstadt. Ein Thema beherrscht die Stadt: der Schnee. Rodelvergnügen für die Kinder und Genießen der weißen Pracht bei Spaziergängen in eisiger Kälte sind die eine Seite, die andere ist die Arbeit der Winterdienste. Um Straßen, Wege und Plätze passierbar zu halten, unternehmen die Winterdienste in der Stadt, wie der Baubetriebshof der Barlachstadt Güstrow und das durch die Stadtverwaltung beauftragte Unternehmen große Anstrengungen, um Schnee bzw. Glätte zu beseitigen. „Große Probleme gibt es im Moment nicht“, so Jane Weber, Leiterin des Stadtentwicklungsamtes. Ständige Verbindungen zwischen der Polizei und dem ÖPNV mit der Stadtverwaltung sorgen dafür, dass stets und schnell reagiert werden kann – aber verständlicherweise nicht überall gleichzeitig und sofort. So beginnt der Arbeitstag für alle im Winterdienst eingesetzten städtischen Mitarbeiter verstärkt durch Fremdfirmen gegen 5:00 Uhr, im Schicht-System – sieben Tage die Woche. Das ist längst geregelt. Schnee wurde zwischenzeitlich auch aus der Innenstadt abgefahren und die Parksituation auf einigen öffentlichen Parkplätzen entsprechend der winterlichen Gegebenheiten verbessert. „Wir müssen Prioritäten setzen“, so Andreas Brunotte, stellvertretender Bürgermeister, und bittet „alle Bürger und Gäste unserer Stadt um Verständnis.“ Er hofft, dass die an Silvester und Neujahr zu erwartenden Schneefälle keine großen Maßnahmen erfordern, wie die Heftigkeit der weißen Pracht zu Jahresbeginn 2010. Doch trotz aller Bemühungen laufen auch jetzt schon in der Stadtverwaltung Telefonate auf. Bürger beschweren sich ob nicht beräumter Straßen oder Wege. In der Regel handelt es ich dabei um Bereiche, in denen nicht die Stadtverwaltung sondern die Anlieger selbst tätig werden müssen. Zur Erinnerung ein Blick in die im Güstrower Stadtgebiet gültige Straßenreinigungssatzung: Laut § 5 der Satzung ist die Schnee- und Glättebeseitigung grundsätzlich auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Ausnahmen in Bezug auf den Winterdienst für Fahrbahnen gibt es nur bei verkehrswichtigen Straßen, die laut Straßenreinigungssatzung in eine Reinigungsklasse eingeteilt wurden. Sollte der Eigentümer dazu nicht selbst in der Lage sein, so muss er dafür Sorge tragen, dass Schnee und Glätte trotzdem ordnungsgemäß beseitigt werden, dass die Wege passierbar sind und niemand Schaden nimmt.

Bei noch offenen Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Abteilung Bauverwaltung, Telefon 03843-7690. Die Straßenreinigungssatzung können Sie auch im Internet unter <link buerger-verwaltung satzungen>

www.guestrow.de/buerger-verwaltung/satzungen/

nachlesen.