Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 15.09.2011

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 15.09.2011

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0453/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011:

1.      Aufgrund der Überkapazitäten gemäß Kapazitätsplanung und den hohen Investitionskosten am Standort Hamburger Straße erfolgt der Umzug der Grundschule „Schule am Hasenwald“ in den Schulkomplex der Wossidloschule in der Hafenstraße.

2.      Die Grundschule „Schule am Hasenwald“ bleibt auch zukünftig eine selbständige Grundschule.

3.      Die Kapazität der Schulen wird wie folgt festgeschrieben:

a.      Grundschule „Schule am Hasenwald“          

Aufnahmekapazität Klasse 1             50
                                                                        Gesamtkapazität                         200

b.      Regionale Schule „Richard Wossidlo“          

Aufnahmekapazität Klasse 5             75
                                                                        Gesamtkapazität                         336

4.      In Vorbereitung auf den Umzug ist ein Raumprogramm in Abstimmung mit der Schule am Hasenwald, der Wossidloschule, dem Landkreis und dem Staatlichen Schulamt aufzustellen.

5.      Die Horträume in der Hafenstraße sind durch einen Neubau auf dem Schulgrundstück herzustellen. Eine Doppelnutzung Hort und Schule ist zulässig.

6.      Der Hort soll weiterhin vom DRK betrieben werden. Das DRK ist in die Planung einzubeziehen.

7.      Die Fertigstellung der Sanierung der Schule und des Hort-Neubaus hat bis Ende des Schuljahres 2012/2013 zu erfolgen. Ein vorzeitiger Umzug der Schule am Hasenwald ist auf Wunsch der Schule zu ermöglichen.

8.      Es werden Gesamtinvestitionskosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € notwendig. Davon entfallen ca. 1,3 Mio. € auf den Hortneubau und ca. 200 T€ auf die notwendigen Umbaumaßnahmen im Schulgebäude. Zur Finanzierung sind die Fördermöglichkeiten zu ermitteln bzw. ist mit dem DRK eine gemeinsame Finanzierung auszuhandeln.

9.      Die Finanzierung ist im Haushalt 2012 darzustellen.

10.  Die Schulkonferenzen werden bei allen Planungsschritten, Raumkonzeptionen und Maßnahmen angehört und einbezogen.

11.  Der Hauptausschuss wird regelmäßig durch den Bürgermeister informiert.

 

Beschluss Nr.: V/0381/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow billigt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die 1. Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0423/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die 1. Fortschreibung des Konzeptes zur Bewerbung Güstrows um die Landesgartenschau 2014/2015 (Stand 23.06.2011) mit folgenden Eckpunkten:

-          Höhe des Investitionshaushaltes: 33,1 Mio. Euro

-          Gründung einer gGmbH nach Zuschlagserteilung als 100%ige Tochter der Stadt

-          500.000 prognostizierte Besucher als Basis für den Durchführungshaushalt

-          Höhe des Durchführungshaushaltes: 5,263 Mio. Euro

-          Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit durch einen durch die gGmbH aufgenommenen Kommunalkredit in Höhe des hälftigen Durchführungshaushaltes

-          Absicherung dieses Darlehens durch eine Bürgschaft der Stadt

-          unerhebliche Auswirkungen auf die Umwelt

-          Nachnutzung als öffentliches Grün (mit Ausnahme des Stahlhof-Geländes und des ehemaligen Reichsbahnamtes).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bewerbung Güstrows um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015 bei der Landesregierung einzureichen.

 

Beschluss Nr.: V/0430/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0467/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011, dass Beschlussvorlagen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähn­lichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bis zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung ohne vorherige Beratung in den Aus­schüssen direkt dem Hauptausschuss bzw. der Stadtvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Beschluss Nr.: V/0390/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die beigefügte Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: V/0391/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die beigefügte Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung der Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement (GIG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: V/0392/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erteilt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Zustimmung zur anliegenden Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: V/0422/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 15. 09. 2011 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Güstrow) und dem privaten Träger der Kindertagesstätte „Känguru“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0346/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Antrag auf Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Teilbereich des Teilbebauungsplanes 2 b – Hasenwald/Schweriner Chaussee abzulehnen.

 

Beschluss Nr.: V/0443/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Nördlich Plauer Chaussee gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Ziel der Änderung ist es, die ausgewiesene Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage zu ändern.

 

Beschluss Nr.: V/0444/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 – Nördlich Plauer Chaussee gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 16 (teilweise), 18 (teilweise) und 19 der Flur 37 Gemarkung Güstrow mit einer Fläche von ca. 10, 5 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Planungsziel ist die Entwicklung eines Sondergebietes für Photovoltaik auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Plauer Chaussee.

 

Beschluss Nr.: V/0445/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011

1.         den Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Am Augraben gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1), der   Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel der Änderung ist es, die ausgewiesene Fläche für die Entsorgung der Klärteiche Zuckerwerk in Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ändern.

2.         den Beschluss-Nr. V/0056/09 vom 26.11.2009 im Pkt. 4.3 aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0446/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 – Am Augraben gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 9/2 und 6/16 der Flur 26 Gemarkung Güstrow mit einer Fläche von ca. 19, 8 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen.

 

Beschluss Nr.: V/0447/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011

1.         den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der  Barlachstadt Güstrow für den Bereich Glasewitzer Chaussee/Am Steinsitz gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).  Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1), der   Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel der Änderung ist es, die ausgewiesene Fläche für Entsorgung Absetzteiche    Zuckerwerk bzw. Fläche für Landwirtschaft bzw. Maßnahmefläche und Aufforstungsfläche in Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ändern.

2.         den Beschluss-Nr. V/0056/09 vom 26.11.2009 im Pkt. 4.3 aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0448/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 – Glasewitzer Chaussee/Am Steinsitz gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1/1, 1/4, 2/2, 3 sowie 12/1 und 13/1 der Flur 33 Gemarkung Güstrow mit einer Fläche von ca. 42,6 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Planungsziel ist die die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen.

 

Beschluss Nr.: V/0441/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Beschluss Nr.: V/0442/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee bestehend aus

- Planzeichnung

- Text (Teil B) und

- der örtlichen Bauvorschrift.

Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Der Bebauungsplan Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Beschluss Nr.: V/0436/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011

1.         von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1  BauGB),

2.         den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 – WEMAG und der Begründung in der Fassung vom Juli 2011 zu billigen,

3.         den Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen und

4.         die veränderte Planungsanzeige mit der Zielsetzung „SO Photovoltaik“ an das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, das Amt für Raumordnung und Landesplanung Rostock sowie an den Landkreis Güstrow zu übergeben.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0420/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Bürgermeister zu beauftragen, den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag mit dem Feuerwehrverein der Barlachstadt Güstrow e.V. zur Nutzung einer Montagehalle zur Unterbringung der historischen Feuerwehrtechnik abzuschließen.

 

Beschluss Nr.: V/0425/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011, den Beschluss vom 10.02.2011 dahingehend abzuändern, dass nur Teilflächen in einer Größe von 3000 qm und 600 qm veräußert werden.

Für eine weitere Teilfläche aus der Flur 44, Flurstück 4/3 in einer Größe von ca. 600 m² wird ein Pacht- und Bewirtschaftungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

 

Beschluss Nr.: V/0432/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Änderung des bestehenden Mietvertrages mit dem Verein „Arche e.V. – für Frau und Familie“ zur Nutzung des Objektes Hageböcker Mauer 17 in Güstrow im Bezug auf die Aussetzung der Ladenmiete für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2015.

 

Beschluss Nr.: V/0434/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Förderung des Neubauvorhabens Lange Straße 4 gemäß Städtebauförderungsrichtlinie M-V F 3.1. – zweiter Anstrich.

 

Beschluss Nr.: V/0437/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Verzicht auf Forderungen des Städtischen Abwasserbetriebes.

Gleichzeitig erteilt die Barlachstadt Güstrow nach Eingang des Betrages für die eingetragene Grundschuld im Grundbuchblatt Güstrow 7852 eine Löschungsbewilligung.

Beschluss Nr.: V/0455/11

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2011 den Abschluss des Vertrages zur Durchführung einer Ordnungsmaßnahme im Stadtumbaugebiet Südstadt mit dem DRK, Kreisverband Güstrow e. V.

Der Vertrag dient der Förderung des Rückbaus des alten Schulgebäudes des ehemaligen Barlach-Gymnasiums im Tolstoiweg und der Sporthalle. Für den Rückbau sollen Städtebauförderungsmittel aus dem Programm Stadtumbau Ost – Rückführung sozialer Infrastruktur des Landes M-V eingesetzt werden.