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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 21.05.2012
Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 21.05.2012
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: V/0608/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012, die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Nördlich Plauer Chaussee gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0609/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 7 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Nördlich Plauer Chaussee.
Beschluss Nr.: V/0610/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012, die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 79 Nördlich Plauer Chaussee gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0611/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 79 Nördlich Plauer Chaussee bestehend aus:
. Planzeichnung (Teil A)
. Begründung (Teil B)
. örtlicher Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt.
Beschluss Nr.: V/0612/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012, die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Am Augraben gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0613/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 7 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Am Augraben.
Beschluss Nr.: V/0614/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2012 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 80 Am Augraben gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0615/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 80 Am Augraben bestehend aus:
. Planzeichnung (Teil A)
. Begründung (Teil B)
. örtlicher Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt.
Beschluss Nr.: V/0616/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Glasewitzer Chaussee / Am Steinsitz gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0617/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am
21.05.2012 gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 7 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Glasewitzer Chaussee/ Am Steinsitz.
Beschluss Nr.: V/0618/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung
am 21.05.2012 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 81 Glasewitzer Chaussee/ Am Steinsitz gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss Nr.: V/0619/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer außerplanmäßigen Sitzung am 21.05.2012 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 81 Glasewitzer Chaussee/Am Steinsitz bestehend aus:
. Planzeichnung (Teil A)
. Begründung (Teil B)
. örtlicher Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr.: V/0556/1/12 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2012 zum Grundstück Domplatz 18 in Güstrow Änderungen zum Kaufvertrag.