Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Hauptausschuss 31.01.2013

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2013

 

Öffentlicher Teil:

 

 

Beschluss Nr.: V/0667/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013

 

1. den Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 118, Flur 72, Gemarkung Güstrow in einer noch zu vermessenen Größe von ca. 3.900 m² zum Verkehrswert von ca. 23.400,00 € (6,00 €/m²),

 

2. den Erwerb eines öffentlichen Wegesrechts auf dem Flurstück 130, Flur 72, Gemarkung Güstrow,

 

3. den Erwerb eines Erbbaurechtes auf einer Teilfläche des Flurstücks 132, Flur 72, Gemarkung Güstrow in einer Größe von ca. 1.430 m² zu einem jährlichen Erbbauzins von 257,40 € für die die Dauer von 60 Jahren (Erbbauzins 3% x Verkehrswert 6,00 €/m² x 1.430 m²)

 

4. Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 72, Flurstück 142 in einer Größe von 3.335 m² an den Antragsteller zum ermittelten Verkehrswert von 20.500,00 € und Einräumung eines öffentlichen Wegerechts sowie eines Leiterrechts für die angrenzende Stadtmauer für die Stadt zum ermittelten Wert unter Einbeziehung des vorbenannten Wegerechts zum Wert von 4.000,00 € (Entschädigungszahlung).

 

5. den Erwerb eines öffentlichen Wegerechts auf den Flurstücken 86/2 und 87/2, Flur 58, Gemarkung Güstrow. Für das öffentliche Wegerecht wird dem Eigentümer eine gutachterlich ermittelte Entschädigung in Höhe von 3.000,00 € gezahlt.

 

Alle mit dem Erwerb entstehenden Kosten trägt die Barlachstadt Güstrow. Die Finanzierung der förderfähigen Kosten erfolgt aus dem Sanierungssondervermögen „Altstadt“ Güstrow. Die erforderlichen Vermessungskosten durch Erwerb von Teilflächen gem. Kostenschätzung betragen 4.636,37 €. Die entstehenden Kosten bei der Veräußerung werden durch den Erwerber getragen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0728/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 die Aufhebung des Beschlusses- Nr. V/0562/12 vom 12.04.2012 zur Ortsbildverbesserung Lange Straße 12.

 

 

Beschluss Nr.: V/0732/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 32 624,37  € für die Freiflächengestaltung der Baulücke Baustraße 32, auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages des Sanierungsträgers.

Es handelt sich um eine mögliche Höchstbetragsförderung von 40% für Freianlagen, in deren Rahmen die Fördermittel vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesbauförderinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommen. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung und damit die Möglichkeit eines förderunschädlichen Baubeginns gegeben werden.

 

 

Beschluss Nr.: V/0733/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 den Verkauf des Gewerbegrundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 25, Flurstück 17/1 in einer Grundstücksgröße von 2.337 m² an den Antragsteller.

Der vorläufige Kaufpreis beträgt 18.696,00 €.

Ein Abwasserbeitrag fällt nicht an.

Alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

 

Beschluss Nr.: V/0687/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt auf seiner Sitzung

am 31.01.2013 den Auftrag zum Kauf einer Großkehrsaugmaschine des Anbieters 3 mit einem Angebotspreis 150.130,40 € zu erteilen. Das Fahrzeug wird geleast.

 

 

Beschluss Nr.: V/0737/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 die Vergabe der Bauleistungen Stadtumbaumaßnahme Güstrow Südstadt „Neugestaltung Pfahlweg“ gemäß Vergabevorschlag.

Der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt Güstrow, die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, wird beauftragt, den Zuschlag für die Lose 1 – 5 sowie Lose 8 und 10

dem Bieter 5 gemäß Entscheidung der Kommunalaufsicht im Vergabenachprüfverfahren  zu erteilen.Die Auftragssumme für die Lose beträgt 352.152,14 € -brutto-. Mit der Beschlussfassung werden gleichzeitig Mittel aus dem Sondervermögen „Südstadt“ in Höhe von max. 51.000,00 Euro für die Realisierung der Maßnahme freigegeben.

 

 

Beschluss Nr.: V/0739/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 die Verpachtung des Grundlosen Sees (Gemarkung Güstrow, Flur 79, Flurstück 33, in einer Größe von 1,9411 ha) ab 01.01.2013 für 12 Jahre an den Antragsteller Nr. 3 vorzunehmen.

Als 1. Nachrücker wird der Antragsteller Nr. 2 und als 2. Nachrücker wird der Antragsteller Nr. 1 beschlossen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0770/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2013 die Annahme von finanziellen Zuwendungen vom NAWARO BioEnergiepark in Höhe von 250,00 € und von der Firma Jungjohann & Jensen in Höhe von 150,00 € zur Ausrichtung des Neujahrsempfangs 2013 der Barlachstadt Güstrow.

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

Beschluss Nr.: V/0761/13

Personalangelegenheit

 

 

Beschluss Nr.: V/0764/13

Personalangelegenheit