Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 06.12.2012

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 06.12.2012

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: V/0710/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 den Wirtschaftsplan 2013 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow (Stand: 25.10.2012).

 

Beschluss Nr.: V/0662/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der Schulden für die Eröffnungs­bilanz der Barlachstadt Güstrow (Stand: 06.11.2012).

 

Beschluss Nr.: V/0685/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 das nachfolgend genannte Angebot der LGE vom 17.08.2012 i.V.m. dem Schreiben der LGE vom 28.09.2012 anzunehmen:

-  Die LGE entschädigt die Stadt für die Inanspruchnahme stadteigener Grundstücke mit  120.000,00 €. 

         -  Die Barlachstadt Güstrow stellt die betroffenen Flächen im Gegenzug vollständig beräumt zur Verfügung. Die Planungs-, Rückbau- und Beräumungskosten in Höhe von ca. 60.000,00 € werden von der LGE vorfinanziert und können mit der Zahlung der Entschädigung in Höhe von 120.000,00 € im IV. Quartal des Jahres 2013 verrechnet werden.

         -  Die LGE errichtet die Lärmschutzanlage gemäß Gutachten nach dem von der Stadt durchgeführten Teilabriss des Stuk-Gebäudes und trägt dabei das volle Risiko bei der Bauwerkserstellung und der Anwachspflege für die erforderliche Bepflanzung für 5 Jahre.

         -  Die LGE zahlt einen einmaligen Betrag von 50.000,00 € im Jahr 2013 für ggf. anfallende  Pflegekosten an die Barlachstadt Güstrow. Zunächst wird nach Abnahme der  Lärmschutzanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren die Anwachs- und  Entwicklungspflege durch die LGE durchgeführt. Erst danach geht die Pflege und  Unterhaltung der Lärmschutzanlage auf die Barlachstadt Güstrow über.

Beschluss Nr.: V/0698/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012, den Birkenweg im Wege der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Güstrow vom 12.12.2000 abzurechnen.

Die Beitragspflichtigen sind zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen für diese Maßnahme heran­zuziehen. Dabei handelt es sich um die Kosten der Teileinrichtung Straßenentwässerung.


Beschluss Nr.: V/0705/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die Annahme einer Schenkung einer Papiernotgeldsammlung aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts für das Museum der Barlachstadt Güstrow. Diese stammt aus mecklenburgischen Gemeinden und beinhaltet auch Güstrower Notgeld. Die Sammlung, die drei Alben umfasst wurde von Herrn Hubertus Zollenkopf aus Hamburg angeboten.

 

Beschluss Nr.: V/0711/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: V/0713/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die Durchführung der Maßnahme Sanierung des Gesamtkomplexes Kersting-Grundschule mit der Sanierung der Schulgebäude und der Sporthalle mit Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung vom 12.10.2012 in Höhe von 2.662.792,32 Euro und den Einsatz von Städtebaufördermitteln gemäß Finanzierungsplan. Die Kostenschätzung für die Außenanlagen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0741/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Stadtvertretern den Haushaltsentwurf 2013 bis zum 07.02.2013 vorzulegen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2013 zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.02.2013 einzubringen.

 

Beschluss Nr.: V/0743/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012:

Den NUP Güstrow erhält von 2013 bis 2018 einen vertraglich gebundenen Zuschuss von 100.000,00 € jährlich. Der freiwillige Zuschuss von 200.000,00 € jährlich wird erst nach Bestätigung des Haushaltes ausgezahlt. Der Vertrag zur Auszahlung mit den entsprechenden Modalitäten wird gemäß der Kommunalverfassung durch die Barlachstadt Güstrow gestaltet.

 

Beschluss Nr.: V/0701/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 108 245,39 € für eine Teilmodernisierung des denkmalgeschützten Gebäudes Gleviner Straße 35 auf Grundlage der vorliegenden Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages. Die Fördermittel werden vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesbauförderungsinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises der Eigentümerin und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommen. Die Fördermittel in Höhe von max. 108 245,39 € sollen entsprechend der Beschlussfassung III/ 1441/03 vom 30.10.2003 zu 75% in Höhe von 81 184,04 € als Zuschuss und zu 25% in Höhe von 27 061.35€ als Darlehen zum Einsatz kommen und spätestens in 2015 ausgezahlt werden. Der Eigentümerin soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung und damit die Möglichkeit eines förderunschädlichen Baubeginns gegeben werden.

 

Beschluss Nr.: V/0702/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 467 040,00 € für eine Vollmodernisierung des denkmalgeschützten Gebäudes Gleviner Straße 1 auf Grundlage der vorliegenden Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages. Es handelt sich um eine mögliche Höchstbetragsförderung von 50% für Denkmale, in deren Rahmen die Fördermittel vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommen. Die Fördermittel in Höhe von max. 467 040,00 € sollen abweichend von der Beschlussfassung III/ 1441/03 vom 30.10.2003 zu 100% als Zuschuss zur Auszahlung kommen und spätestens in 2015 ausgezahlt werden. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung und damit die Möglichkeit eines förderunschädlichen Baubeginns gegeben werden.

 

Beschluss Nr.: V/0704/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 276 802,00 € für eine Vollmodernisierung eines Gebäudes mit besonderer städtebaulicher Bedeutung (G 3.3) auf Grundlage der vorliegenden Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages. Es handelt sich um eine mögliche Höchstbetragsförderung von 50% für Denkmale, die vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderungsinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommt. Die Fördermittel in Höhe von max. 276 802,00 € sollen abweichend von der Beschlussfassung III/1441/03 vom 30.10.2003 zu 100% als Zuschuss spätestens in 2015 ausgezahlt werden. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung und damit die Möglichkeit eines förderunschädlichen Baubeginns gegeben werden.


Beschluss Nr.: V/0751/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06. 12. 2012 die Annahme einer Geldspende von famila - Warenhaus Güstrow in Höhe von 1.500,00 € für die weitere Ausgestaltung und Unterstützung der Ferienspiele für die Kinder während der Sommerferien 2013.


Beschluss Nr.: V/0752/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die Vergabe der Bauleistungen Sicherungsmaßnahme Gleviner Straße 24-25 Sanierungsgebiet „Altstadt“ gemäß Vergabevorschlag und den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40.355,33 Euro. Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt Güstrow, die BIG Städtebau GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag für die Sicherung Gleviner Straße 24-25 an den Bieter 04 zu erteilen. Die Auftragssumme für die Sicherung beträgt 40.355,33 € -brutto-.