Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Änderung der Vorfahrtsregelung in den Knotenbereichen Hafenstraße/Bützower Straße/Industriegelände sowie Grüne Straße/Bützower Straße/Parumer Straße

Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Nördlichen Schweriner Vorstadt der Barlachstadt Güstrow wird eine Änderung der Vorfahrtsregelung in den Knotenbereichen Hafenstraße/Bützower Straße/Industriegelände sowie Grüne Straße/Bützower Straße/Parumer Straße notwendig.

Gemäß StVO § 8 Absatz 1 Satz 1 gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Tempo-30-Zone.

Die Aufstellung der Beschilderung erfolgt durch den Stadtbauhof und wird am 27.02.2015 mittags abgeschlossen sein. Die geänderte Verkehrsregelung tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschloss in ihrer Sitzung am 04.12.2014 die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in dem Quartier „Nördliche Schweriner Vorstadt“.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de