Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 21.05.2015

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 21.05.2015

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0169/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 die Abberufung von Herrn Hannes Möller als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow und die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Beschluss Nr.: VI/0170/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 der Wahl vom 08.05.2015 von Herrn Markus Paschen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow zuzustimmen und ihn in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zu berufen. Mit der Ernennung zum Wehrführer erlischt seine Funktion als stellvertretender Wehrführer.

 

Beschluss Nr.: VI/0171/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 der Wahl vom 08.05.2015 von Herrn Rene Plotz zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow zuzustimmen und ihn in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Beschluss Nr.: VI/0210/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 folgende Änderung in der Besetzung des Bau- und Verkehrsausschusses:

Mitglied alt:                  Maik Westenberg

Mitglied neu:               Torsten Schumann

Stellvertreter alt:         Torsten Schumann

Stellvertreter neu:       Renaldo Hoffmann

 

Beschluss Nr.: VI/0211/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015, dass die Toilettenanlage am Gleviner Platz auch in den Monaten November bis März am Sonntag in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet ist.

 

Beschluss Nr.: VI/0213/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortführung von MAE-Maßnahmen im Stadtgebiet von Güstrow mit einem geeigneten Maßnahmenträger bis 30.11.2015 vorzubereiten und beginnend ab Anfang Januar 2016 fortlaufend durchzuführen. Für den Doppelhaushalt 2016/2017 sind finanzielle Mittel einzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0214/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Maßnahmen zur Schadstoff- und Müllbeseitigung im Bereich des östlich vom MIW befindlichen Waldstückes einzuleiten. Die Maßnahme ist mit dem Landkreis Rostock, Abteilung Umweltschutz, bis 30.06.2015 umzusetzen.

 

Beschluss Nr.: V/1054/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015

den Straßenbeleuchtungsvertrag.

 

Beschluss Nr.: VI/0175/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0176/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der GIG Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0191/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der Schulden für die Eröffnungsbilanz der Barlachstadt Güstrow (Stand: 31.03.2015).

 

Beschluss Nr.: VI/0165/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Kreisverband der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Dachssteig“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0166/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Kreisverband der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0167/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Kreisverband der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Spatzennest“  abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0168/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Kreisverband der Volkssolidarität Mecklenburg – Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Die kleinen Schlossgeister“  abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0192/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Träger der SGK Sport- und Gesundheits-Kita GmbH abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0189/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 21.05.2015 die Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet Hengstkoppelweg 2. BA zum Mindestgebot von 56,00 €/m².

1.   Es soll eine öffentliche Ausschreibung der Bauparzellen erfolgen.

2.   Die Vergabe soll durch die Verwaltung nach Höchstgebot erfolgen.

3.   Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Bei entsprechender Begründung seitens des Erwerbers sind Ausnahmen für eine Doppelhausbebauung möglich.

4.   Der Hauptausschuss genehmigt die Vergabeentscheidungen der Verwaltung. Bei jeder Stadtvertretung sind die Stadtvertreter über die getätigten Veräußerungen zu informieren.

5.   Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

6.   Eine Beleihungsvollmacht bis max. 700.000,00 € ist den Bauherren zu gewähren.

 

Beschluss Nr.: VI/0190/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 die Vereinbarung zur Kostenteilung der Erschließung des Wohngebietes Hengstkoppelweg 2. Bauabschnitt und beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss der Vereinbarung. Im Vorgriff auf den Haushalt 2016 / 2017 beschließt die Stadtvertretung die Refinanzierung der im HH-Jahr 2015 durch den Städtischen Abwasserbetrieb vorfinanzierten kommunalen Anteile für die Baufeldfreimachung und Herrichtung einer Baustraße in Höhe von 49.900,00 Euro.


Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: VI/0131/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015:

  1. Die Thomas-Müntzer-Schule in der Wendenstraße 13 wird zum EFRE-Projekt Nr. 1 der Stadt erklärt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob zur Beschleunigung des Baubeginns schon für den Haushalt 2016/2017 Mittel für den Bau über eine GÜ-Ausschreibung eingestellt werden können.
  3. Die Ausschüsse Bau und Verkehr; Jugend, Schule, Kultur und Sport; Vergabe sowie Finanzen werden bis zur Sitzung der Stadtvertretung am 09.07.2015 erneut prüfen und der Stadtvertretung Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise geben.

Die als Anlage beigefügte Kostenberechnung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VI/0156/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 10 in einer Größe von 742 m² zum sanierungsbedingten Endwert an den Erbbauberechtigten, insoweit dieser mindestens dem Verkehrswert entspricht, ansonsten zum Verkehrswert. Der Verkehrswert ist nach Beschlussfassung durch ein vom Erwerber finanziertes Gutachten zu ermitteln.

Alle mit dem Erwerb in Verbindung stehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte.

 

Beschluss Nr.: VI/0160/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Wachsbleichenstraße 7 auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages.

Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz.

 

Beschluss Nr.: VI/0180/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 21.05.2015, den Auftrag zur Beschaffung eines Lkw mit Ladekran zu erteilen. Das Altfahrzeug wird vom Bieter in Zahlung genommen.