Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Hauptausschuss 17.03.2016

Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.03.2016

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0357/16

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Annahme einer Schenkung des Vereins der Freunde und Förderer des Ernst-Barlach-Theaters e.V. Güstrow an das Stadtmuseum:

Buch: „Mecklenburgische Landesbühne Güstrow“ (1938-1942). Aus dem Nachlass der Schauspielerin Ruth Schmittinger, die dem Güstrower Ensemble in dieser Zeit  angehörte.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0334/16

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 17.03.2016 zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme Risssanierung des Rathauses Folgendes:

1.       Beauftragung des Architekturbüros für die Leistungsphasen 5-9 mit Kosten in Höhe von 37.790,88 €

2.       Die Hinzuziehung eines Gutachters für die Schadenskartierung mit Kosten in Höhe von maximal 35.896,35 €

3.       Die Freigabe von Städtebaufördermitteln für die Gesamtmaßnahme in Höhe von maximal 330.000,00 €

4.       Die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Risssanierung in einer maximalen Höhe von 374.255,00 €

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Haushaltes 2016/2017.

 

Beschluss Nr.: VI/0321/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt auf seiner Sitzung am 17.03.2016 den Verkauf der unbebauten Grundstücke Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstücke 83 und 82 in einer Gesamtgröße von 582 m² zum Kaufpreisgebot an den Antragsteller.

 

Beschluss Nr.: VI/0317/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 17.03.2016 das Grundstück der Gemarkung Güstrow, Flur 52, Flurstück 73/151 zum symbolischen Preis von 1,00 € an die Freie Schule Güstrow e.V. zu veräußern, damit die Freie Schule Güstrow e.V. auf dem Grundstück ein Hort- und Unterrichtsgebäude errichten kann. Bei der Veräußerung zu 1,00 € handelt es sich um einen Unterwertverkauf, der erst nach Erteilung der Zustimmung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wirksam wird. Die öffentliche Zweckbindung der Nutzung der zu errichtenden Gebäude ist befristet bis zum 31.12.2040.

Der Kaufvertrag soll eine Rückfallklausel beinhalten, für den Fall, wenn ohne Zustimmung der Barlachstadt Güstrow das Objekt nicht mehr im öffentlichen Interesse genutzt wird. In diesem Fall hat die Rückgabe kosten- und lastenfrei zu erfolgen. Eine Nutzungsänderung als auch eine Weiterveräußerung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Barlachstadt Güstrow.