Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 13.09.2018

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 13.09.2018

 

Öffentlicher Teil: 

Beschluss Nr.: VI/0753/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018, die Pachtzinsen für die Kleingartenanlagen auf städtischen Grundstücken rückwirkend ab 01.01.2018 auf 0,08 €/m² für die Kleingartenparzellen und 0,01 €/m² für Gemeinschaftsflächen festzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0756/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den anliegend beigefügten Vertrag zu Änderungen des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Güstrow GmbH und der Oase Güstrow GmbH mit einer Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Vertrages bis zum 31.12.2029.

 

Beschluss Nr.: VI/0742/1/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 in Abänderung des Antrages des Aufsichtsrates:

1.    Der Wertumfang der Baumaßnahmen gemäß Kostenberechnung von Bauconzept Planungsgesellschaft mbH beträgt 7.436.344,54 € (Anlage 1, Pkt. 1) zuzüglich einer Reserve für Kletterwand und Kinderattraktion gemäß Beschluss VI/0318/15 in Höhe von 400 T€.

2.    Der Bürgermeister, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der Oase Güstrow GmbH werden angewiesen, den ersten Bauabschnitt – Sanierung und Attraktivierung – ohne Verzug weiter vorzubereiten.

3.    Die Stadtvertretung genehmigt den in Anlage 2 beigefügten Förderantrag.

4.    Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 4.309.989,50 € wird durch die Stadt getragen.

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss fristgerecht an den Fördermittelgeber
zu übermitteln.

6.    Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils wird nach Vorlage des Fördermittelbescheids in den Haushalt der Barlachstadt Güstrow eingearbeitet. 

7.    Zur Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt werden die Stadtwerke Güstrow GmbH für 5 Jahre von 2020 beginnend eine Ausschüttung in Höhe von 450.000 € (Betrag vor Steuern: 534.600,52 €) vornehmen. Darüber hinaus gehende Gewinnabführungen an die Stadt wird es nicht geben.

8.    Über alle weiteren Baumaßnahmen gemäß Anlage 1, Pkt. 2 wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beschlossen.

9.    Der Beschluss VI/0149/15 – Verzicht auf eine Gewinnausschüttung 2016 bis 2018 in Höhe von 1,6 Mio. € - wird aufgehoben.

10.  Der Beschluss VI/0270/15 - Zukunftskonzept zur Neuausrichtung der OASE in Güstrow - wird durch diese Beschlussvorlage modifiziert.

11.  Die langfristig zu erwartenden Verluste der Oase Güstrow GmbH sind dauerhaft durch einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Stadtwerke Güstrow GmbH und der Oase Güstrow GmbH zu decken. Ein Zuschuss aus dem städtischen Haushalt für den laufenden Betrieb der Oase Güstrow GmbH gibt es nicht.

 

Beschluss Nr.: VI/0776/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Sitzung am 13.09.2018 klarstellend und präzisierend zu § 1 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow: Die Durchführung der Sitzungen der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow sowie die der Ausschusssitzungen sind nicht an einen Tagungsort in den Verwaltungsgebäuden der Barlachstadt Güstrow oder im Bürgerhaus gebunden. Tagungsorte müssen im Stadtgebiet liegen und sollen den Kriterien für öffentliche Sitzungen genügen.

 

Beschluss Nr.: VI/0741/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

 

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 Hengstkoppelweg – 3. Änderung Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 Hengstkoppelweg – 3. Änderung mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0752/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7/I Bauhof 2. Änderung Teil A Planzeichnung

(Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7/I Bauhof 2. Änderung mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VI/0746/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 7/ I – 2. Änderung auf der Grundlage von § 11 BauGB.

 

Beschluss Nr.: VI/0750/18

 

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den Rahmenplan und das Integrierte Handlungskonzept Altstadt Güstrow (Stand Dezember 2011) mit dem Leitbild „Stärkung der Altstadt als multifunktionales Zentrum der Gesamtstadt Güstrow und der Region“ als Grundlage für

·         · das Handeln der Verwaltung, 

·        · Sanierungsrechtliche Genehmigungen gem. § 144 BauGB, 

·         · die Beurteilung der Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen, 

·         · Ermittlung des Sanierungsbedarfs bis zum Ende der Sanierung und damit 

·       ·   die Festlegung des Zeitpunktes für den Abschluss der Gesamtmaßnahme 

erneut fortzuschreiben. 

Die Fortschreibung umfasst nicht den gesamten Rahmenplan, sondern beschränkt sich auf die Aktualisierung folgender Punkte: 

·         4. Bestandserfassung  

·         5. SWOT-Analyse - Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken, 

·         7. Maßnahmen und Kosten, 

·         8. Analyse des finanziellen Aufwandes 

·         9. Fördermittelbündelung und 

·         10. Fazit der Ergebnisse der Rahmenplan - Fortschreibung und des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Altstadt.

 

Beschluss Nr.: VI/0754/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 13.09.2018 den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans – Fortschreibung 2018

 

Beschluss Nr.: VI/0758/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018

1. dass im rechtswirksamen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 – Real – SB Warenhaus mit 9 Wohneinheiten im Rahmen der 1. Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Fitnessstudios und/oder Einrichtungen der Gesundheitsförderung geschaffen werden sollen.

2. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

3. den Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 - Real – SB Warenhaus mit 9 Wohneinheiten 1. Änderung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

4. den Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 - Real- SB-Warenhaus mit 9 Wohneinheiten 1. Änderung mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans unberücksichtigt bleiben können.

5. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0773/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 – Real-SB Warenhaus mit 9 Wohneinheiten – 1. Änderung auf der Grundlage von § 11 BauGB.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0771/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Vergabe von Straßenwinterdienstleistungen für den Zeitraum vom 15.11.2018 bis zum 14.05.2021 entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom 09. November 2007.

 

Beschluss Nr.: VI/0731/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018: Die Genehmigung des Kaufvertrages UR 259/18-L vom 24.05.2018.

 

Beschluss Nr.: VI/0774/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Änderung des Beschlusses Nr. VI/0431/16.