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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 07.05.2020
Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 07.05.2020
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0222/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 dem von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Konzept und dem als Anlage beigefügtem Ablaufplan für die feierliche Würdigung des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit einschließlich der in der Begründung dargestellten Beschreibung zu.
Beschluss Nr.: VII/0224/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 die 2. Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 14.05.2015 bezüglich der Neufassung des § 10. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Beschluss Nr.: VII/0221/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Bauauftrag „Grundhafte Sanierung des Walter-Griesbach-Platzes“ zu ermächtigen.
Beschluss Nr.: VII/0201/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 – Einzelhandel Heideweg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).
Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Anlage 1 dargestellten Flurstücke 34/1 (tw), 34/2 der Flur 66 und die Flurstücke 26/2 (tw) und 26/3 der Flur 67, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von etwa 0,7 ha. Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr.: VII/0175/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 das städtische Museum, Franz-Parr-Platz 10, und der Galerie Wollhalle, Franz-Parr-Platz 9, an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Güstrow GmbH anzuschließen.
Die Objekte werden in den bestehenden Wärmeliefervertrag mit den Stadtwerken Güstrow integriert.
Beschluss Nr.: VII/0196/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 die Übertragung der im Rahmen der Erschließung des Wohngebietes Pfahlweg durch den Erschließungsträger errichteten Abwasseranlage in das Vermögen des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0198/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 in Abänderung des Beschlusses Nr. VI/0876/19 den Verkauf einer Fläche der Gemarkung Güstrow. Zudem wird den Erwerbern eine Beleihungsvollmacht eingeräumt.
Beschluss Nr.: VII/0202/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 die Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Gemarkung Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0206/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2020 die Vergabe von Bauleistungen – Erschließungsmaßnahme Kiebitzweg 2. BA – gemäß Vergabevorschlag.