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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Öffentliche Diskussion gemäß § 5 der Satzung der Stadt Güstrow zur Verleihung und Beendigung des Ehrenbürgerrechts
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow fasste in seiner Sitzung am 12.03.2020 den Beschluss (Nr.: VII/0161/19), der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft folgender Personen:
- Johannes Warnke (1896-1984),
- Bernhard Quandt (1903-1999 ) und
- Klaus Sorgenicht (1923-1999)
vorzuschlagen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen und Meinungsäußerungen entgegen zu nehmen.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Güstrow zur Verleihung und Beendigung des Ehrenbürgerrechts wurden als Gründe für mögliche Aberkennungen strafbare Handlungen sowie schwerwiegende Verstöße gegen Grundsätze der Rechtstaatlichkeit und der Menschenrechte festgelegt.
Hiermit werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, dem Bürgermeister ihre Meinung zum Vorschlag der Aberkennung der Ehrenbürgerrechte bis zum 31. Oktober 2020 mitzuteilen. Dies ist auf folgenden Wegen möglich:
- schriftlich an die Barlachstadt Güstrow, Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow,
- per E-Mail an arne.schuldt@guestrow.de,
- zur Niederschrift zu den üblichen Geschäftszeiten im Vorzimmer des Bürgermeisters, Markt 1, Raum 111
Die eingehenden Meldungen werden aufgenommen, ausgewertet und der Stadtvertretung zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung übergeben.
Die Unterlagen zum Verfahren lesen Sie bitte <link file:9173 download den link in einer neuen>hier!
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in erweiterte Unterlagen ist zusätzlich im Vorzimmer des Bürgermeisters möglich.
Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de