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Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Barlachstadt Güstrow
Seit 2002 verfügt die Barlachstadt Güstrow über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und damit über eine räumlich integrierte, akteurs- und ressortübergreifende Strategie für die Herausforderungen der künftigen Stadtentwicklung. Im Jahr 2023/2024 erfolgte die 3. Fortschreibung des Konzepts.
Was ist ein ISEK?
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist eine fachübergreifende Gesamtstrategie der Kommune für ihre zukünftige Entwicklung und Gestaltung. In Mecklenburg-Vorpommern setzt sich das ISEK inhaltlich mit der Gesamtstadt als auch mit ihren Teilräumen (Stadtteile, Schwerpunkt- und Fördergebiete) auseinander.
Warum braucht Güstrow ein ISEK?
Güstrow unterliegt, wie andere Kommunen auch, demografischen und gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Daraus ergeben sich vielschichtige Aufgaben für die Stadt, um sich flexibel an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Ein zukunftsorientiertes, fachübergreifendes, strategisches Gesamtkonzept wie das ISEK hilft dabei.
Das ISEK untersucht die vielen unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung wie Wohnen, Bildung, soziale Vielfalt und soziale Infrastruktur, Stadtgrün, Sport, Kultur und Tourismus, Wirtschaft, Digitalisierung, Mobilität, Klimaschutz und Klimaanpassung.
Stärken und Schwächen der Gesamtstadt und ihrer Stadtteile werden herausgearbeitet, um daraus Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu formulieren.
Das ISEK ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Güstrow um Fördergelder verschiedener Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU bewerben kann, mithilfe derer die im ISEK formulierten Handlungsfelder bearbeitet und die gesetzten Ziele erreicht werden sollen.
Was wurde aus dem ISEK 2002 und dessen Fortschreibung 2005 und 2015?
Die Barlachstadt Güstrow selbst und die an sie gestellten Herausforderungen verändern sich kontinuierlich und deshalb muss auch das ISEK regelmäßig überprüft, aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Das erste ISEK wurde 2002 erstellt, als Güstrow aufgrund der Abwanderung vieler Einwohner*innen den höchsten Wohnungsleerstand zu verzeichnen hatte.
2005 wurde das ISEK bereits das erste Mal fortgeschrieben. Die ergriffenen Maßnahmen hatten bis dahin zwar schon positive Effekte erzielt, aber nicht in allen Stadtteilen gleichermaßen.
2015 erfolgte die 2. Fortschreibung des ISEK. Während der Schwerpunkt der ISEK 2002 und 2005 auf der Betrachtung demografischer, wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Aspekte lag, wurde mit dem ISEK 2015 erstmals eine gesamtstädtische Betrachtung mit ganzheitlichem Ansatz unter Betrachtung aller Aspekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorgenommen.
Die 2. Fortschreibung des ISEK 2015 finden Sie hier: ISEK und Anlage A, Anlage B, Anlage C und Anlage D
Warum eine 3. Fortschreibung des ISEKs (ISEK 2023)?
Die 3. Fortschreibung wurde erforderlich, weil anlässlich der veränderten Herausforderungen sich einige neue Handlungsziele und Handlungsschwerpunkte für die Stadtplanung ergeben und somit eine Neubewertung durchgeführt werden muss. Neue Themen sind z. B. soziale Segregation (sozialräumliche Konzentration bestimmter sozialer Gruppen in einem Stadtgebiet) sowie Klimaschutz und die Klimaanpassung.
Wie wurde das ISEK 2023 erstellt?
2023 wurde das ISEK im Rahmen der 3. Fortschreibung durch die Stadtverwaltung zusammen mit weiteren Akteur*innen überarbeitet.
Für die Erstellung der 3. Fortschreibung des ISEKS (ISEK 2023) wurde der vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 2023 herausgegebene Anwenderleitfaden mit Mustergliederung verwendet.
Bei allen behandelten Themen wurden die Daten auf den Stand vom 31.12.2021 aktualisiert. Jeder Stadtteil wie auch die Gesamtstadt wurden einzeln hinsichtlich der aktuellen Gegebenheiten zum Wohnungsbestand und -leerstand, zur demografischen Entwicklung sowie zu sozialen sowie gewerblichen Einrichtungen, zur Infrastruktur und dem Angebot an Grünstrukturen untersucht. Daraus wurden jeweils die Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken für jeden Stadtteil und die Gesamtstadt in Tabellenform formuliert. Aus der Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko-Analyse wurden jeweils konkrete Handlungsbedarfe, also konkrete Maßnahmen und Projekte, die zu einer Verbesserung der Lebensumstände und des Wohnumfeldes führen würden, abgeleitet.
Ebenso wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Übersichtskarte mit den unterschiedlichen Handlungsbedarfen erarbeitet:
- von Bereichen, die keinen wesentlichen Änderungs- und Entwicklungsbedarf aufweisen (Konsolidierte Gebiete),
- über Gebiete, die wegen ihres geschichtlichen und kulturhistorischen Wertes von besonderer Bedeutung sind und eine Anzahl baulicher Kulturgüter mit erheblichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf aufweisen (Erhaltungsgebiete),
- zu Gebieten, für die mittel- bis langfristiger Umstrukturierungs- und Rückbaubedarf für die jeweilige vorhandene Nutzung besteht (Umstrukturierungsgebiet),
- bis hin zu Gebieten, in denen Brachflächen, häufig verbunden mit Gebäudeleerstand, existieren und deren zukünftige Nutzungen z. T. noch offen und deshalb näher zu untersuchen sind (Revitalisierungsgebiete).
Die konkreten Handlungsbedarfe für die Gesamtstadt und auch für die einzelnen Stadtteile wurden anschließend den fünf Handlungsfeldern, also Themenbereichen, zugeordnet. Diese Handlungsfelder sind:
- Handlungsfeld A: Sicherung, Bewahrung und Inwertsetzung des kulturellen Erbes
- Handlungsfeld B: Erschließung und Entwicklung stadtnaher Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung, Grünvernetzung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Handlungsfeld C: Umweltrelevante Verkehrs- und Stadtinfrastrukturmaßnahmen
- Handlungsfeld D: Verbesserung städtischer Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales
- Handlungsfeld E: Bedarfsorientierte Verbesserung in Schwerpunktbereichen der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur
Bereits im ISEK 2015 wurden die damals formulierten Maßnahmen und Projekte den o.g. Handlungsfeldern zugeordnet. Beim ISEK 2023 wurde nun in einem ersten Schritt geschaut, wie der Bearbeitungsstand dieser Maßnahmen und Projekte ist. Die Maßnahmen der Kategorie „weiterhin geplante Maßnahmen“ und „in Vorbereitung befindliche/laufende Maßnahmen ohne gesicherte Finanzierung“ wurden in den Maßnahmenkatalog des ISEK 2023 übernommen und im zweiten Schritt um die neu erarbeiteten Maßnahmen und Projekte ergänzt. Daraus ist das Leitbild 2023 entstanden.
Insgesamt wurden 91 Maßnahmen und Projekte im Rahmen des ISEKs 2023 erarbeitet. Dabei ist es wichtig zu unterstreichen, dass es sich bei dieser Liste um ein Ideal handelt, das es anzustreben gilt, um die Barlachstadt Güstrow bestmöglich zu entwickeln. Die Stadtverwaltung bemüht sich möglichst viele Fördermittel einzuwerben, damit die Umsetzung von geplanten Maßnahmen gelingen kann.
Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?
Die erarbeitete 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts - ISEK 2023 wurde am 07.03.2024 durch die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschluss-Nr. VII/1007/23).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Mai/Juni 2024 durch Öffentliche Auslegung des Konzepts sowie eine Bereitstellung auf der Internetseite der Barlachstadt Güstrow statt. Die Bürger hatten im o. g. Zeitraum die Gelegenheit Hinweise und Anmerkungen zu dem Konzeptentwurf und der Projektliste über ein Online-Kontaktformular zu schicken oder sich direkt telefonisch, persönlich oder digital im Stadtentwicklungsamt zu melden.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und durch Beschluss der Stadtvertretung am 17.10.2024 abschließend abgewogen (Beschluss-Nr. VIII/0023/24). Die Ergebnisse der Abwägung wurden in die 3. Fortschreibung des ISEKs übernommen.
Die 3. Fortschreibung des ISEKs wurde dann am 17.10.2024 durch die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschlossen (Beschluss-Nr. VIII/0027/24).
Das Gesamtdokument zur 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts - ISEK 2023 (Stand: August 2024) können Sie hier einsehen: