- Startseite
- Bürgerservice
- Bürgerbüro
- Fischereischein
Fischereischein und Fischereischeinprüfung
Wenn Sie beabsichtigen zukünftig in Ihrer Freizeit und als Hobby zu den Petrijüngern zu gehören, müssen Sie zur Erlangung des Fischereischeines eine Fischereischeinprüfung ablegen. Die Stadt Güstrow führt diese Fischereischeinprüfungen mehrmals jährlich durch.
Vorbereitungskurse zur Fischereischeinprüfung bietet der Anglerverband Güstrow an.
Ansprechpartner: Herr Timm, Tel.: 03843/687230
Wie & was
Wer den Fischfang ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines ist die Vollendung des 10. Lebensjahres, das Ablegen einer Fischereischeinprüfung, sowie die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen. Die Fischereischeinpflicht gilt in M-V ab dem 14. Lebensjahr.
Die Prüfungstermine werden im Güstrower Stadtanzeiger bzw. unter "Aktuelle Meldungen" im Bereich Bürgerbüro bekannt gemacht. Die Anmeldung zur Fischereischeinprüfung hat spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Bürgerbüro der Stadt Güstrow zu erfolgen. Ein gültiges Personaldokument muss vorgelegt werden.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten (weitere Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Seite). Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Seit Mai 2012 kann jedermann von zu Hause sein Wissen in einem interaktiven Test zur Fischereischeinprüfung kontrollieren, um zu testen, ob er die Fischereischeinprüfung bestehen würde. Siehe hierzu die Website des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern https://www.lallf.de/.
Hinweis: Erwerb der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes MV unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/
Die Angelerlaubnis für die LAV-Gewässer, den Sumpfsee und die Ostseekarte erhalten Sie auch bei der Güstrow-Information, Franz-Parr-Platz 10.
Wo & was
Die Erteilung des Fischereischeines erfolgt nach bestandener Prüfung durch die Hauptwohnsitzgemeinde. Folgende Unterlagen werden benötigt:
-Personalausweis, oder bei Kindern gilt der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde als Legitimation;
-Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereischeinprüfung im Original oder eine dem Fischwirt gleichgestellte Prüfung; oder ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes
-ein aktuelles Passbild
-Antrag
Bitte denken Sie daran, einen Termin zu vereinbaren.
Wie & was
Ablegen der Fischereischeinprüfung
- 25,00 € bei Personen über 18 Jahre
- 15,00 € bei Personen bis 18 Jahre
- 8,00 € Erteilung des Fischereischeines oder Ausstellung eines Ersatzdokumentes
- 10,00 € Fischereiabgabemarke
Falls sie nicht persönlich zur Anmeldung zur Fischereischeinprüfung erscheinen können, übersenden Sie uns bitte das Anmeldeformular per Post oder E-Mail zusammen mit einer Kopie eines gültigen Personaldokumentes und dem Nachweis der Gebührenüberweisung. Unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt! Barzahlung am Prüfungstag ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Hier die Angaben für die Überweisung der Prüfungsgebühr:
Zahlungsgrund: 12200/4310 0001/FSP + Name der angemeldeten Person
Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank AG Rostock
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE16 1305 0000 0605 7777 72
BIC: NOLADE21ROS
Volks- und Raiffeisenbank Güstrow-Bützow
IBAN: DE17 1406 1308 0004 4444 00
BIC: GENODEF1GUE