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Aktuelle Meldungen
Kurzinformationen aus dem Bürgerbüro
Mit Termin ins Bürgerbüro - veränderte Öffnungszeiten ab 01.09.2025
Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow benötigen Sie einen Termin:
Termine können online unter https://www.guestrow.de oder telefonisch unter 03843 769172
Ab sofort sind täglich in begrenzter Anzahl Wartemarken für „Notfälle“ und Anliegen mit geringem Zeitaufwand (z.B. Verlust und Abholung von Dokumenten, Meldebescheinigung) verfügbar.
Damit ist es möglich, in dringenden Angelegenheiten kurzfristig ohne Termin im Bürgerbüro vorzusprechen. Die Anzahl der Wartemarken ist jedoch begrenzt, weshalb wir den Bürgerinnen und Bürger nahelegen, Termine zu buchen.
Öffnungszeiten Bürgerbüro ab 01.09.2025
Montag - Freitag 8:00 - 10:00 Uhr ohne Termin – mit Wartemarken; 10:00 – 12:30 Uhr mit Termin
Dienstag + Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr mit Termin
Bitte beachten Sie, dass für andere Zuständigkeitsbereiche, z.B. Amt Güstrow-Land, keine Termine gebucht werden können. Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Meldebehörde falls Sie nicht direkt in Güstrow (inklusive Ortsteile Klueß, Neu Strenz, Primerburg und Suckow) wohnen.
digitale Lichtbilder im Bürgerbüro
Ab sofort können digitale Lichtbilder für Personaldokumente im Bürgerbüro erstellt werden. Für Babys und Kleinkinder empfehlen wir die Aufnahme der Fotos bei einem Fotografen.
Die Gebühr beträgt 6,00 €uro.
Laufende Versteigerung von Fundsachen
Die Barlachstadt Güstrow, Bürgerbüro, gibt bekannt, dass eine Versteigerung von Fundsachen läuft bzw. vorbereitet wird.
Die Versteigerung findet auf www.fundbürodeutschland.de/Versteigerungen statt. Für das Mitbieten ist eine kostenfreie Registrierung unter Fundbürodeutschland - „Login“ erforderlich.
Versteigert werden Gegenstände, die bis zum 31.12.2024 abgegeben wurden. Diese sind bereits jetzt auf o.a. Internetseite einsehbar.
Eigentümer, denen Gegenstände abhandengekommen sind, können sich beim Fundbüro erkundigen, ob ihr Eigentum abgegeben wurde und ihr Recht an der Fundsache gemäß § 980 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend machen.
Alle Fundsachen, die online versteigert werden, haben ihre gesetzliche Aufbewahrungsfrist überschritten und sind gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Güstrow übergegangen.
Kontakt Fundbüro:
Tel. 03843/769172 E-Mail: buergerbuero@guestrow.de
Fischereiabgabemarken
neuer Service - Fischereiabgabe und Angelerlaubnis online erwerben
Der Touristenfischereischein, Fischereiabgabemarken und die Angelerlaubnis können auch bequem über den Online-Shop des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit unf Fischerei erworben werden.