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Marktfestsetzung
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes gemäß § 69 GewO (Gewerbeordnung) erteilt.
Wie & Was
 Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
 - Anbieter- und Warenverzeichnis
 - Lageplan
 - Marktordnung des Veranstalters
 - Führungszeugnis
 - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
 - Versicherungsnachweis
 - Einverständniserklärung des Platzvermieters
 - Gewerbeanmeldung
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gebühren
 Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg Vorpommern 72,00 Euro bis 2.374,00 Euro.
Formulare
