- Startseite
- Stadt · Kultur · Politik
- Nachrichtenarchiv
- Pressearchivdetail
Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 16.09.2021
Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 16.09.2021
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0545/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021, der Wahl vom 20.08.2021 von Herrn Toni Möller zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zuzustimmen.
Beschluss Nr.: VII/0490/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Errichtung eines Bürger-Skulpturen-Gartens. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die öffentlichen Grünflächen an der Stadtmauer im Bereich des Eiscafe‘s Hahn für einen Skulpturengarten genutzt werden können. Die Ausstellung weiterer Skulpturen oder Denkmäler bedarf eines Einzelbeschlusses der Stadtvertretung.
Beschluss Nr.: VII/0560/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH:
Mitglied alt: Wolfgang Rühmling
Mitglied neu: Tabea Feldmann
Beschluss Nr.: VII/0561/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH:
Mitglied alt: Bernd Lippert
Mitglied neu: Joachim Bielang
Beschluss Nr.: VII/0562/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitgliedes im Hauptausschuss:
Stellvertreter für Heiko Karmoll alt: Andreas Ohm
Stellvertreter für Heiko Karmoll neu: Alexander Wulff
FDP/Grüne
Mitglied bleibt: Sascha Zimmermann Stellvertreter neu: Maria Havemann
Mitglied neu: Joachim Bielang Stellvertreter neu: Steffen Geufke
Beschluss Nr.: VII/0563/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitgliedes im Betriebsausschuss:
Stellvertreter alt: Kurt-Werner Langer (Freie Wähler/EB)
Stellvertreter neu: Kurt-Werner Langer (CDU)
Beschluss Nr.: VII/0564/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes und stellvertretenden Mitgliedes im Vergabeausschuss:
Mitglied alt: Alexander Wulff
Mitglied neu: Kurt-Werner Langer
Stellvertreter alt: Kurt-Werner Langer
Stellvertreter neu: Alexander Wulff
Beschluss Nr.: VII/0565/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport:
Mitglied alt: Beatrice Malmström
Mitglied neu: Alexander Wulff
Stellvertreter alt: Alexander Wulff
Stellvertreter neu: Sebastian Sterl
Beschluss Nr.: VII/0566/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales:
Stellvertreter alt: Beatrice Malmström
Stellvertreter neu: Kurt-Werner Langer
Beschluss Nr.: VII/0567/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Bau und Verkehrsausschuss:
Mitglied alt: Kurt-Werner Langer (Freie Wähler/EB)
Mitglied neu: Kurt-Werner Langer (CDU)
Stellvertreter alt: Steffen Meyer
Stellvertreter neu: Walter Lindemann
Beschluss Nr.: VII/0568/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die vollständige Neubesetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung:
| Mitglied alt/stellv. Mitglied alt | Mitglied neu/stellv. Mitglied neu |
1. | Juliane Schmiel | Juliane Schmiel |
2. | Sebastian Berg | Sebastian Berg |
3. | Paul Kruse | Paul Kruse |
4. | Christian Schumacher | Christian Schumacher |
5. | Sabine Moritz | Sabine Moritz |
6. | Jan Günther-Feldmann | Jan Günther-Feldmann |
7. | Klaus-Dieter Gabbert | Kurt-Werner Langer |
1. | Torsten Schumann | Torsten Schumann |
2. | Sebastian Sterl | Sebastian Sterl |
3. | Daniel Rudolph | Daniel Rudolph |
4. | Thoralf Stindl | Thoralf Stindl |
5. | Dr. Uwe Heinze | Dr. Uwe Heinze |
6. | Steffen Geufke | Steffen Geufke |
7. | Walter Lindemann | Walter Lindemann |
Beschluss Nr.: VII/0569/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die vollständige Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Güstrow GmbH:
| Mitglied alt | Mitglied neu |
1. | Dr. Uwe Heinze | Dr. Uwe Heinze |
2. | Sascha Zimmermann | Sascha Zimmermann |
3. | Heiko Karmoll | Heiko Karmoll |
4. | Andrea Seidler | Andrea Seidler |
5. | Joachim Faustmann | Joachim Faustmann |
6. | Karen Larisch | Karen Larisch |
7. | Klaus-Dieter Gabbert | Alexander Wulff |
Beschluss Nr.: VII/0570/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Neubesetzung des Mitgliedes im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH:
Mitglied alt: Kurt-Werner Langer (Freie Wähler/EB)
Mitglied neu: Kurt-Werner Langer (CDU)
Beschluss Nr.: VII/0519/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 16.09.2021 die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 der Barlachstadt Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0511/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 16.09.2021 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2020 und beschließt:
- das Jahresergebnis 2020 mit einem Gewinn in Höhe von 1.763.936,53 Euro festzustellen,
- den Jahresgewinn in Höhe von 1.763.936,53 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Beschluss Nr.: VII/0512/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 16.09.2021 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2020 und beschließt der Betriebsleitung für das Jahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr.: VII/0494/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 den kommunalen Eigenanteil (10 %) an der LEADER-Förderung für das vom Segelverein Güstrow e. V. eingereichte Projekt „Sanierung Bootshalle Segelverein Güstrow e. V.“ unter der Voraussetzung der Beschlussfassung des städtischen Haushalts im Jahr 2022 zu leisten.
Beschluss Nr.: VII/0495/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021die Annahme einer Schenkung von zwei Porträts des Ehepaars Dr.med. Egon Krull und seiner Ehefrau Käthe Krull, gemalt von Heinrich Wilke (1869-1952), aus Güstrower Privatbesitz, für das Stadtmuseum Güstrow
Beschluss Nr.: VII/0522/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufhebung des Beschlusses Nr. VII/0157/19 zur kostenfreien Bereitstellung der öffentlichen Toiletten in Güstrow zum 30.09.2021.
Ab 01.10.2021 soll für die öffentlichen Toiletten, soweit technisch möglich, wieder ein Nutzungsentgelt erhoben werden. An den Toiletten am Markt und am Gleviner Platz sollen Maßnahmen zur Vandalismusbekämpfung, wie die dauerhafte personelle Besetzung der Toiletten mit Personal der Reinigungsdienstleister oder der Einsatz von Videokameras, untersucht und wenn möglich erprobt werden. Zudem erhält die Verwaltung die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Toiletten nach eigenem Ermessen zu beschränken. Die Stadtvertretung ist im 2. Quartal 2022 über die Ergebnisse zu unterrichten.
Beschluss Nr.: VII/0506/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Variante 1 als Vorzugsvariante für die Revitalisierung des Trimm-dich-Pfades am Sumpfsee umzusetzen.
Beschluss Nr.: VII/0547/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 98 Alte Gärtnerei 2.BA.
Beschluss Nr.: VII/0500/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 Hirtenstraße-Krönchenhagen-Hageböcker Straße gemäß § 2 Abs.1 i.V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).
Planungsziel ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO), um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines für die Altstadt typischen Quartiers mit der entsprechenden Nutzungsvielfalt zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die im Übersichtsplan dargestellten Flurstücke 162/1, 162/2, 163, 164, 165, 167, 178, 169, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178 der Flur 62, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 6.267 m². Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs.3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
2. den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die externe Vergabe der Planungsleistungen zuzüglich der erforderlichen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen in Höhe von ca. 92.100,00 € (gemäß Anlage 2).
Diese Kosten werden u.a. Gegenstand des Fördermittelantrags für das Programmjahr 2022.
Beschluss Nr.: VII/0501/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 Heidberg – Badestelle.
Beschluss Nr.: VII/0502/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021:
1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 Heidberg - Badestelle (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B) gemäß § 10, Abs. 1 BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
2. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 Heidberg - Badestelle gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr.: VII/0510/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021:
- das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 09.05.2019 beschlossene Planungsziel „Revitalisierung des Grundstücks als Urbanes Gebiet (MU gemäß § 6a BauNVO) dahingehend zu ändern, dass hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA gemäß § 4 BauNVO) entwickelt werden soll.
- den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 42 Rostocker Straße/Querstraße Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.
- den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 42 Rostocker Straße/Querstraße mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf im Parallelverfahren einzuholen
(§ 4a Abs. 2 BauGB).
Beschluss Nr.: VII/0518/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021:
1. den Teil C aus dem Beschluss-Nr. VII/0300/20 (s. Anlage 3) weiter in die Teilbereiche
Bebauungsplan Nr. 87 Glasewitzer Chaussee/Rövertannen Teil C,
Bebauungsplan Nr. 87 Glasewitzer Chaussee/Rövertannen Teil D und
Bebauungsplan Nr. 87 Glasewitzer Chaussee/Rövertannen Teil E
zu teilen sowie die Fortführung der Planung als getrennte Planverfahren.
Die Gebietsabgrenzung dieser Teilbereiche ergibt sich aus Anlage 1, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. die Fortführung des Teils D in Zusammenarbeit mit einem privaten Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB. Das Vertragsgebiet umfasst das Grundstück Zum Steinsitz 4 mit einer Größe von 3,8 ha, bestehend aus den Flurstücken 9/6, 9/7, 9/8 und 9/10 der Flur 33 Gemarkung Güstrow. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus Anlage 2, die Bestandteil des Beschusses ist. Planungsziel ist die geordnete Entwicklung eines Gewerbe-/Industriegebietes unter besonderer Berücksichtigung einer nachhaltigen Energieversorgung. Der abzuschließende städtebauliche Vertrag ist Gegenstand einer separaten Beschlussvorlage.
Beschluss Nr.: VII/0526/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 Distelberg.
Beschluss Nr.: VII/0520/1/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021:
Der Beschluss VII/0467/21 zur Sanierung der Kita „Klimperkiste“ einschließlich Bau einer Begegnungsstätte im Stadtteil Distelberg ist trotz geänderter finanzieller Rahmenbedingungen umzusetzen. Der erforderliche kommunale Eigenanteil wird von 380.000,00 € auf
1.529.000,01 € erhöht und kommt in Jahresscheiben zur Auszahlung.
Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. Rostock (ASB) und der Barlachstadt ist ein Vertrag zu schließen.
In dem Vertrag wird festgelegt, dass der ASB Kita und Begegnungsstätte mindestens 20 Jahre betreibt und dass die Barlachstadt zur Absicherung der eingesetzten kommunalen Finanzmittel an rangbereiter Stelle mit einem Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.
Beschluss Nr.: VII/0532/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 16.07.2021 die Firma des Unternehmens BIOINDUSTRIE Projektgesellschaft mbH in Güstrower Abwasser- und Klärschlammverwertungsgesellschaft mbH (GAKV) zu ändern.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr.: VII/0452/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Übertragung der in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Grundstücke in das Betriebsvermögen des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0497/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Vergabe von Straßenwinterdienstleistungen für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 14.05.2024 entsprechend den Maßgaben der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom 09. November 2007.
Beschluss Nr.: VII/0521/21 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Vergabe der Aufträge über die Lieferung eines Löschfahrzeuges gemäß Vergabeempfehlung.
Beschluss Nr.: VII/0517/21 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0533/21 |
Personalangelegenheit