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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 15.09.2022
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0760/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022:
Die Mittel im Produkt 36200 - Jugendarbeit werden für das Jahr 2023 um
45.000€ erhöht. Sollten im Jahr 2022 noch Mittel benötigt werden, sind diese aus TH 5, nicht verausgabte Mittel 2022 - Schwimmen (36500) bis zu einer Höhe von 5.000 € zu finanzieren. Für 2023 sind die notwendigen Mittel in einem Nachtragshaushalt einzuplanen.
Beschluss Nr.: VII/0762/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022: Zur Umsetzung des Beschlusses VII/0713/22 "Mittelbereitstellung zur Förderung im kulturellen Bereich" werden die Mittel um 7.600 € auf 10.000 € erhöht.
Beschluss Nr.: VII/0715/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die Umsetzung des Skulpturenensembles „Jugend“ in den Bereich des südlichen Altstadtrandes (siehe Anlage Standort 8).
Beschluss Nr.: VII/0718/1/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022:
Der Kriterienkatalog sowie alle zur Verfügung stehenden Daten der Aufgaben, Leistungen und Kosten des städtischen Bauhofes werden unverzüglich den Stadtwerken Güstrow übergeben. Die Stadtwerke Güstrow werden hiermit beauftragt, bis zum 30. Juli 2023 einen Businessplan für einen leistungsfähigen und optimierten „Wirtschaftsbetrieb Städtischer Bauhof“ als Entscheidungsgrundlage für dessen Fortentwicklung vorzulegen.
Beschluss Nr.: VII/0769/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022:
Die Stadtvertretung verurteilt den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. In Folge des völkerrechtswidrigen Krieges benutzt Russland die außenwirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland um Wirtschaft und Unternehmen unter Druck zu setzen. Die durch Russland einseitig eingeschränkten Gas- und Energielieferungen belasten auch die Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Güstrow. Hohe Energiepreise, Strommangel-Szenarien und Wärmereduzierungs-Maßnahmen im Winter werden derzeit diskutiert und durchgespielt. Die Warnungen und Bitten an die Bevölkerung achtsam mit der Energie umzugehen und Vorsorge für den Herbst und Winter zu treffen ohne gleichzeitig Perspektiven für bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen, verunsichern und drohen den sozialen Frieden und Zusammenhalt zu gefährden. Die bisherigen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung tragen nach unserer Auffassung nicht zu einer gerechten Verteilung der Lasten der Krise bei.
Als Folge des Krieges und der bisher zögernden Energiepreispolitik im Bund und Land stehen Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern und damit auch die Stadt Güstrow vor einer ungeahnten Energieversorgungskrise. Aufgrund bereits steigender und in Zukunft wohl noch weiterer Steigerungen drohen vielen Menschen und Unternehmen in der Stadt Güstrow Einkommensverluste und starke wirtschaftliche Beeinträchtigungen. Insbesondere kleine und mittelständische sowie grundsätzlich energieintensive Unternehmen stehen vor unternehmerisch nicht vorhersehbaren Monaten. Zukunftsängste und Wut begleiten die Menschen und Unternehmen derzeit durch ihren Alltag.
Die Stadtvertretung Güstrow fordert:
- auf den Klein- und Mittelstand zugeschnittene Energieförderprogramme.
Der Bürgermeister wird deshalb aufgefordert, unverzüglich die Landesregierung auf die drohenden Folgen der Energiekrise für die Stadt Güstrow aufmerksam zu machen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht dort ebenso in der Verantwortung wie der Bund. Der Bürgermeister hat sich deshalb sofort bei der Landesregierung für ein Förderprogramm zur Unterstützung der kleinen und mittelständischen Unternehmen auf Landesebene einzusetzen. Des Weiteren ist er gehalten, sich direkt bei der Landes- und der Bundesregierung für ein Unterstützungsprogramm für die kleinen und mittelständische Unternehme einzusetzen und nachdrücklich auf die Auswirkungen der Energiekrise für die Bürger und Wirtschaft der Stadt Güstrow hinzuweisen. Dabei muss der Blick und die Zielrichtung der zukünftigen Maßnahmen verstärkt auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch auf die Bürgerinnen und Bürger, gelenkt werden. Die bisher auf Bundeebene beschlossenen Maßnahmenpakete sind dafür keinesfalls ausreichend.
- die Einführung eines Energiepreisdeckels.
Mit großer Sorge sieht die Stadtvertretung den aus den zaghaft verabschiedeten Maßnahmen erwachsenen Unmut der Bevölkerung. Ein weiteres Nichthandeln auf Landes- und Bundesebene erhöht den sozialen Druck und befeuert die Spaltung der Gesellschaft. Ganze Bevölkerungsschichten drohen verloren zu gehen und Politik wird dort kein Gehör mehr finden, wo jetzt nicht gehandelt wird. Die Diskussionen über eine Begrenzung von Energiepreissteigerungen (Energiepreisdeckel) wird ausdrücklich begrüßt, sollten aber endlich und schnellstmöglich bindend umgesetzt werden, um hier nicht weiteres Vertrauen der Wirtschaft und Bevölkerung zu verspielen und Planungssicherheit zu geben.
- die Anpassung der Netzentgelte zu Gunsten der Verbraucher und Unternehmen.
Die Stadtvertretung spricht sich für eine Veränderung der Strommarktregulierung aus. Hierzu empfiehlt die Stadtvertretung eine bedarfsgerechte Aussetzung der Netzentgelte durch ein entsprechende Verordnung oder eine Anpassung der entsprechenden Gesetze.
- den Weiterbetrieb der drei in Deutschland derzeit noch betriebenen Kernkraftwerke über das Jahr 2022 hinaus.
Es ist deshalb dringend geboten, dass sich die Politik geschlossen, auf nachvollziehbare und insbesondere den Strompreis senkende Maßnahmen verständigt. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der Stadt eine schnelle, zielgenaue Lösung. Die Stadtvertretung befürwortet daher ausdrücklich den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland über den bisher erlaubten Betrieb vom 31.12.2022 hinaus, bis Deutschland seinen Energiebedarf aus anderen Quellen decken kann, ohne erneut einer Energiemangelsituation ausgesetzt zu sein. Der bisher von der Bundesregierung angestrebte Reservebetrieb ist nicht zielführend und angesichts der angedeuteten Energieverknappung, vor der wir stehen, auch nicht angebracht. Ein Weiterbetrieb entschärft die drohende Stromunterversorgung einerseits und lässt aufgrund des größeren Angebotes gleichzeitig die Preise sinken. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung müssen jegliche Maßnahmen ergreifen, um der hohen Nachfrage nach Energie nachzukommen.
- einen Rettungsschirm für die kommunalen Versorgungsträger, zur Sicherung der Energieversorgung vor Ort.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die Unterstützung kommunaler Energieversorger einzusetzen, die aufgrund der derzeitigen Marktlage und Gereiztheit der Energiemärkte in Bedrängnis geraten könnten. Bundes- und Landesregierung müssen bereits jetzt geeignete Maßnahmen zur Unterstützung entwickeln. Dabei ist die Liquidität der kommunalen Energieversorger sicherzustellen, die aufgrund der hohen Einkaufspreise und Ausfallrisiken bedroht ist.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung zu berichten, welche Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept vorgezogen und zeitnah umgesetzt werden können. Des Weiteren ist er aufgefordert, ebenfalls in der kommenden Sitzung, zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Güstrow vorschlägt, um Energie einzusparen.
Die Stadtvertretung unterstützt ausdrücklich die Handlungsansätze und Forderungen des Städte- und Gemeindestages Mecklenburg-Vorpommern vom 24.08.2022 sowie den Forderungskatalog der Vollversammlungen der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern und schließt sich ihnen an. Der Bürgermeister ist angehalten, den Beschluss der Stadtvertretung an den kommunalen Spitzenverband, den Landrat sowie den Kreistag zur Kenntnis zu übersenden und sich über den Städte- und Gemeindetag für ein weiteres, schnelles Handeln gegenüber der Landesregierung einzusetzen.
Beschluss Nr.: VII/0735/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die Variante 3 als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung in der Werlestraße.
Beschluss Nr.: VII/0737/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die im Beschluss VI/0208/15 festgelegte Frist für die Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 4 BauGB bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Gleichzeitig wird gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 4 BauGB die Aufhebung der Sanierungssatzung „Schweriner Vorstadt“ sowie der Erweiterung um den Teilbereich „Östlich Ulmenstraße“ zum 01.01.2026 beschlossen.
Beschluss Nr.: VII/0740/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 107 - Strenzer Weg/Schwaaner Straße gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).
Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 - Strenzer Weg/Schwaaner Straße umfasst die Flurstücke 5 (teilweise), 8/4, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 der Flur 7, Gemarkung Güstrow mit einer Größe von 4,8 ha.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Beschluss Nr.: VII/0738/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022, dass den im Sanierungsgebiet und Erweiterungsgebiet „Schweriner Vorstadt“ gelegenen Grundstückseigentümern abschließend die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau vom Dezember 2016 durch Abschluss von freiwilligen und vorzeitigen Ablösevereinbarungen die nach § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge vorzeitig zu entrichten. Für die vorzeitige Ablösung wird letztmalig ein einheitlicher Abschlag von 20 Prozent gewährt.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0759/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022,
den Bürgermeister zu beauftragen, einen Pachtvertrag abzuschließen.
Beschluss Nr.: VII/0739/22 |
1. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 ihr Einverständnis, das bestehende Erbbaurecht für ein Flurstück der Gemarkung Güstrow zu teilen.
2. Der vertragliche Inhalt der Erbbaurechte bleibt unverändert.
3. Der Veräußerung der Teilerbbaurechte ein Flurstück der Gemarkung Güstrow entsprechend der Anlage wird zugestimmt.
Beschluss Nr.: VII/0741/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.07.2022 zur Vergabe der Bauleistung Sanierung der Bahnquerung der Regenwasserleitung Rövertannen / Borwinseck entsprechend des vorliegenden Vergabevorschlags.
Beschluss Nr.: VII/0746/22 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die Eintragung einer Beleihungsvollmacht im Rahmen der Veräußerung von Teilflächen aus den Flurstücken der Gemarkung Güstrow.