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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den Bürgerhaushalt
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 erstmals beschlossen, für das Jahr 2023 einen Bürgerhaushalt einzuführen.
Die Bürger der Stadt werden hiermit erstmalig aufgerufen, Vorschläge einzureichen, welche Maßnahmen/Aktivitäten sie aus diesem Bürgerhaushalt finanzieren wollen.
Bei Einreichung dieser Vorschläge gelten folgen Rahmenbedingungen:
- Das Gesamtvolumen für alle Maßnahmen beträgt 30.000 €.
- Es können verschiedenen Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesamtbudgets realisiert werden.
- Die Einzelmaßnahmen sollten 10.000 € nicht übersteigen.
- Die Vorschläge müssen innerhalb eines Jahres umsetzbar sein.
- Die Vorschläge dürfen keine Maßnahmen beinhalten, die bereits im Haushalt der Stadt geplant sind. Der Haushaltsplan 2022/2023 ist auf www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
- Die Maßnahmen müssen konkret und umsetzbar sein und in der Zuständigkeit der Stadt liegen.
- Sie dürfen keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen und sollen der Allgemeinheit zugutekommen.
- Die Maßnahmen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Die Vorschläge können bis zum 30.04.2023 schriftlich per Post oder online im Büro der Stadtvertretung, Rathaus, Markt 1 eingereicht werden. Ansprechpartner ist Herr Ole Schulz,
E-Mail Adresse: ole.schulz@guestrow.de
Die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft der Hauptausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 29.06.2023.
Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de