Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 08.04.2010

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 08.04.2010

Öffentlicher Teil:
 
Beschluss Nr.: V/0134/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes für das Jahr 2008 und beschließt:
1. das Jahresergebnis 2008 mit einem Gewinn in Höhe von 732.912,36 Euro festzulegen,
2. den Jahresgewinn in Höhe von 732.912,36 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen,
3. der Betriebsleitung für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr.: V/0125/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Teilbebauungsplan Nr. 2 c – Schweriner Chaussee.

Beschluss Nr.: V/0139/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 – Goldberger Straße/Clara-Zetkin-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, bestehend aus:
- Planzeichnung (Teil A),
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt.

Beschluss Nr.: V/0141/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 19 – Wallensteinstraße/Schwarzer Weg bestehend aus:
- Planzeichnung (Teil A),
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt. Die zusammenfassende Erklärung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: V/0142/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010
a) die Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1/I – Suckow-Siedenlande für den Teilbereich Rosenweg/Güstrower Straße gemäß § 13 a BauGB sowie die  Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um das Flurstück 144 (teilweise) der Flur 1 Gemarkung Suckow. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene  Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10  Abs. 4 BauGB wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB).
 
b) die Aufhebung des Beschlusses-Nr. III/0741/01 vom 25.10.2001 und des Beschlusses Nr. III/1269/02 vom 05.12.2002.

Beschluss Nr.: V/0143/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
2. den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1/I – Suckow-Siedenlande für den Teilbereich Rosenweg/Güstrower Straße und der Begründung in der Fassung vom  Januar 2010 zu billigen und
3. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger  öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2  BauGB) zu beteiligen.

Beschluss Nr.: V/0149/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010
1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 – Neue Straße/Nebelgang und der  Begründung in der Fassung vom Februar 2010 zu billigen und
2. den Entwurf des Planes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Beschluss Nr.: V/0153/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 eine außerplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 498.355 Euro als Investitionszuschuss an die Freie Schule Güstrow e. V. für die energetische Sanierung des Schulgebäudes Bistede.
Der Investitionszuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Zuwendung Land gemäß Investitionspaktrichtlinie   433.355 Euro
- Eigenanteil der Barlachstadt Güstrow                       65.000 Euro
Deckungsquelle für den städtischen Zuschuss ist eine Entnahme aus der Rücklage.

Beschluss Nr.: V/0162/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 den Sperrvermerk der Haushaltsstelle 6300.9501 (2.500,00 €) aufzuheben und den Bürgermeister zu beauftragen, die Durchführung der Arbeiten im Wegeleitsystem für Blinde und sehschwache Menschen auf dem Bahnhofsvorplatz zum nächstmöglichen Termin zu beauftragen.

Beschluss Nr.: V/0166/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Barlachstadt Güstrow postum an Herrn Ernst Barlach.

Beschluss Nr.: V/0201/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010, den Bürgermeister zu beauftragen, die Einwohner der Stadt Güstrow über Rechte und Pflichten gegenüber "Google Street View", insbesondere über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Abbildungen eigener Häuser durch den Internetdienst „google street view“ zu informieren.
Dazu soll:
1. auf der Internetseite der Barlachstadt Güstrow ein Verweis auf die entsprechende Informationsseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingerichtet werden,
2. ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Güstrower Stadtanzeiger veröffentlicht werden,
3. weitere Wege zur Information gesucht und genutzt werden.

Beschluss Nr.: V/0203/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010, den Bürgermeister zu beauftragen, dem Bau- und Verkehrsausschuss mögliche Varianten einer Ortsumgehung zur Prüfung vorzustellen.
Dabei ist eine praktikable Beteiligung der Bevölkerung, z.B. über den Stadtanzeiger zu prüfen und ggf. zu realisieren.
Der Stadtvertretung ist in ihrer Sitzung am 16.09.2010 die Vorzugsvariante zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: V/0175/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010, den Bürgermeister zu beauftragen, den endverhandelten Mietvertrag mit Stand 17.02.2010 mit dem Landkreis Güstrow abzuschließen.

Beschluss Nr.: V/0062/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 23 – Kessiner Viertel – Teilbereich A gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: V/0123/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010, Grundstücke in das Betriebsvermögen des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow zu überführen.

Beschluss Nr.: V/0148/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 26 – Neue Straße/Nebelgang gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: V/0152/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 nachfolgendes:
1. Ankauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 60, Flurstück 50 mit einer Größe von 551 m² zum Verkehrswert auf der Grundlage eines aktuellen Verkehrswertgutachtens. Die Kosten für das Gutachten und der Ankauf werden finanziert aus  Städtebauförderungsmitteln.
2. Europaweite Ausschreibung zur Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Güstrow, Flur 60, Flurstück 50 mit Teilflächen aus den Flurstücken 48/2 mit einer Größe von  675 m², eine Teilfläche aus dem Flurstück 49/1 in einer Größe von ca. 55 m², eine Teilfläche in einer Größe von ca. 2 630 m² aus dem Flurstück 49/2 und eine Teilfläche aus dem Flurstück 51 in einer Größe von 240 m² sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 23 in einer Größe von 140 m² aus der Flur 61. Die Ausschreibung zum Verkauf der genannten Flächen erfolgt mit der Verpflichtung, das beschlossene Neubaukonzept innerhalb einer Frist von maximal 5 Jahren ab Beurkundung des notariellen Vertrages fertig zu stellen. Mit der Realisierung des Vorhabens ist spätestens innerhalb eines Jahres nach notarieller Beurkundung zu beginnen und spätestens nach 3 Jahren müssen die Rohbauten errichtet sein. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke nebst Bauverpflichtung erfolgt nach einer europaweiten Ausschreibung.

Beschluss Nr.: V/0185/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 die Vergabe der Bauleistungen Städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Altstadt“ Güstrow, Erschließung Grüner Winkel gemäß Vergabevorschlag.

Beschluss Nr.: V/0186/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 die Vergabe der Bauleistungen Städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Altstadt“ Güstrow, Erschließung Burgstraße gemäß Vergabevorschlag.

Beschluss Nr.: V/0189/10
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2010 den Verkauf des Grundstücks „Drei Linden 65“ in der Gemarkung Bauhof, Flur 1, Flurstück 7/23 mit einer Größe von 660 m² an die Antragsteller.

 

Stadt Güstrow am 15.04.2010