Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 04.04.2013

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 04.04.2013

 

Öffentlicher Teil:

 

 

Beschluss Nr.: V/0780/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan 2013 der Barlachstadt Güstrow.

 

 

Beschluss Nr.: V/0814/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013: Der Bürgermeister wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2014/2015, den städtischen Haushalt als Doppelhaushalt vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0813/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013: Der Bürgermeister wird beauftragt, den Stadtvertretern schriftlich zum 31.05.2013 einen Bericht vorzulegen, in dem die Ursachen für den vergleichsweise hohen Krankenstand innerhalb der Verwaltung dargelegt werden. Gleichzeitig sind durch die Verwaltung Maßnahmen zu definieren, mit dem Ziel, den Krankenstand drastisch zu senken.

 

 

Beschluss Nr.: V/0808/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 05.11.2012.

 

 

Beschluss Nr.: V/0755/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013:

1. Den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 72, Flurstück 16 mit einer Grundstücksgröße von 307 m². Vor dem Verkauf soll das Objekt öffentlich und überregional ausgeschrieben werden. Der Verkehrswert gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau beträgt 26.000,00 €.

2. Mit dem Kaufantrag einzureichen sind Grundzüge eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes einschließlich grob geschätzter Baukosten und Bauablaufplan sowie ein Finanzierungsnachweis mit Bankbestätigung.

3. Für die Durchführung der Sanierung werden im Rahmen der Städtebauförderung Städtebaufördermittel in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten als Pauschalförderung und als 100 %iger Zuschuss in Aussicht gestellt werden. Die förderfähigen Baukosten werden auf max. 480.000,00 € begrenzt. Die Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Fördermittel sollen 2015 zur Verfügung gestellt werden. Das Gebäude ist zu sanieren, teilweise Rückbauten sind mit der Stadt abzustimmen. Der genehmigungsfähige Bauantrag ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Mit der Sanierung ist innerhalb eines ½ Jahres nach erteilter Baugenehmigung zu beginnen. Der Käufer trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten. Neben dem Kaufpreis sind zusätzlich die Kosten für die Abwasseranschlussbeiträge in Höhe von 1.762,19 € und die Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von 714,00 €. Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (bei Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert.

 

 

Beschluss Nr.: V/0806/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013, den Beschluss vom 06.12.2012 über die Gewährung eines vertraglich gebundenen Zuschusses in Höhe von 100.000,00 € an den NUP Güstrow für den Zeitraum von 2013 bis 2018 aufzuheben.

 

 

Beschluss Nr.: V/0758/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013, den Beschluss-Nr. IV/0097/04 vom 09.12.2004 (Aufstellungsbeschluss) des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens Nr. 69 – Zum Bürgerhaus – aufzuheben.

 

 

Beschluss Nr.: V/0766/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013

die Aufhebung der Beschlussfassungen III/1441/2003 vom 30.10.2003 und III/1604/2004

vom 30.09.2004.

 

 

Beschluss Nr.: V/0767/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Freien Schule Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Kleckerburg“ abgeschlossen wurde.

 

 

Beschluss Nr.: V/0768/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Waldweg/Glasewitzer Chaussee gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel der Änderung ist es, die bisherigen Flächen für Wald, Aufforstung bzw. Grün in Flächen für den Gemeinbedarf zu ändern und das Ergebnis des Aufhebungsverfahrens der Trinkwasserschutzzone II Bockhorst einzuarbeiten.

 

 

Beschluss Nr.: V/0772/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 04.04.2013 den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Güstrow, Flur 64, Flurstücke 5/5 und 5/6 in einer Größe von 832 m² und 238 m² und Teile aus den Flurstücken 5/4 und 10 in Größen von ca. 268 m² und ca. 210 m² an den Erwerber zum vorläufigen Kaufpreis von 75.136,96 €. Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht in Höhe von 1,7 Mio. € gewährt. Der Erwerber hat einen Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von ca. 6.966,00 € zu entrichten. Zu Gunsten des Erwerbers ist über das Flurstück 5/4 der Flur 64 ist ein Geh- und Fahrrecht zu gewähren und über die Flurstücke 5/4, 10 11 und 12/1 ist ein Leitungsrecht zu sichern. Der Erwerber wird verpflichtet einen Schulhort zu errichten, eine Rückfallklausel zu Gunsten der Barlachstadt Güstrow wird grundbuchlich gesichert. Alle mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

 

Beschluss Nr.: V/0774/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 den zusätzlichen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 17.294,92 € für die Vollmodernisierung der Gebäude Lange Straße 44 und Hollstraße 17, Gebäude mit besonderer städtebaulicher Bedeutung (G 3.3), auf Grundlage der vorliegenden geänderten Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages des Sanierungsträgers. Mit diesem Beschluss wird die mögliche Höchstbetragsförderung von 50% für Denkmale, die vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut, dem notwendigen Eigenmittelnachweis des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommt, an die aktuelle Kostenermittlung angepasst. Die Fördermittel sollen abweichend von der Beschlussfassung III/1441/03 vom 30.10.2003 als 100 % als Zuschuss spätestens in 2015 ausgezahlt werden. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung gegeben werden.

 

 

Beschluss Nr.: V/0775/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 den zusätzlichen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 110 904,47 € für die Vollmodernisierung des Gebäudes Gleviner Straße 1, ein Einzeldenkmal, auf Grundlage der vorliegenden geänderten Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages des Sanierungsträgers vom 23.01.2013. Mit diesem Beschluss wird die mögliche Höchstbetragsförderung von 50% für Denkmale, die vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommt, an die aktuelle Kostenermittlung angepasst. Die Fördermittel sollen abweichend von der Beschlussfassung III/1441/03 vom 30.10.2003 als 100 % als Zuschuss spätestens in 2015 ausgezahlt werden. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung gegeben werden.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

 

Beschluss Nr.: V/0805/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 die Eilentscheidung des Hauptausschusses Beschluss Nr. V/0799/13 vom 14.03.2013 zur Vergabe der Bauleistung Ortsentwässerung Güstrow, Ausbau der Elisabethstraße – Kanalbau, Straßenbau und Medien - .

 

 

Beschluss Nr.: V/0807/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013 die Vergabe der Bauleistung für die Dünn-Schicht-Heißeinbau-Versiegelung (DSH) auf der Eisenbahnstraße und der Weinbergstraße.

 

 

Beschluss Nr.: V/0771/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2013, dem beigefügten gerichtlichen Vergleichsbeschluss zuzustimmen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0811/13

Personalangelegenheit