Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Hauptausschuss 02.05.2013

Aus dem Beschlussprotokoll des Hauptausschusses vom 02.05.2013

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: V/0822/13

Personalangelegenheit

 

Beschluss Nr.: V/0720/12

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 den Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 60, Flurstück 56/3 mit einer Grundstücksgröße von 208 m² zum sanierungsbedingten Endwert an den Antragsteller.

 

Beschluss Nr.: V/0784/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 die Veräußerung des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 15, Flurstück 48/4 in einer Größe von 397 m² und ein Teilstück des Flurstücks 40/2 der Flur 15 in einer Größe von ca. 57 m²

 

Beschluss Nr.: V/0794/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 den Verkauf der nachfolgen aufgeführten unbebauten Grundstücke an den Antragsteller Nr. 1 in der Gemarkung Güstrow

- Flur 59, Flurstück 173 mit einer Grundstücksgröße von 199 m² zum Bodenwert von 75,00 €/m² gem. Endwertgutachten

- Flur 59, Flurstück 174 mit einer Grundstücksgröße von 228 m² zum Bodenwert von 75,00 €/m² gem. Endwertgutachten

- Flur 59, Flurstück 176 mit einer Grundstücksgröße von 512 m² zum Bodenwert von 104,00 €/m² gem. Endwertgutachten.

Der Erwerb der Grundstücke ist mit einer Verpflichtung zur Neubebauung verbunden. Die Neubebauung hat nach städtebaulichen Vorgaben zu erfolgen. Der genehmigungsfähige Bauantrag ist innerhalb eines Jahres nach Kaufvertragsabschluss zu stellen. Mit der Neubebauung ist innerhalb eines ½ Jahres nach erteilter Baugenehmigung zu beginnen. Die Grundstücke sollen baureif übergeben werden. Der Erwerber trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten. Die Abwasseranschlussbeiträge sind durch den Erwerber direkt an den SAB zu entrichten.

 

Beschluss Nr.: V/0817/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag. Der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt Güstrow, die BIG Städtebau GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag für das Los 7, Tischlerarbeiten, zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0819/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag. Der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt Güstrow, die BIG Städtebau GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag für das Los 18, elektrotechnische Anlagen, zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0830/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag. Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt Güstrow, die BIG Städtebau GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag für das Los 20 - Sanitär, Heizung, Lüftung und MSR - zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0827/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in seiner Sitzung am 02.05.2013 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 12.04.2013 für die Vergabe von Bauleistungen, Erlebnisvielfalt „Inselsee“ (2. BA), Rastplatz mit Parkplatz.

 

Beschluss Nr.: V/0829/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Sicherung des Gebäudes Kerstingstraße 4. Der Zuschlag für die Ausführung der Sicherungsmaßnahme wird erteilt.

 

Beschluss Nr.: V/0833/13

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 02.05.2013, sich mit dem Insolvenzverwalter über die Erledigung des Verfahrens zur Insolvenzanfechtung zu einigen.