Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 18.10.2012

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.10.2012

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: V/0582/1/12

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0672/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Aufhebungssatzung der Erhaltungssatzung Dettmannsdorf. Der Satzungstext sowie der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich sind Bestandteil dieser Aufhebungssatzung und als Anlage beigefügt.

 

Beschluss Nr.: V/0681/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die 5. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom 9. November 2007.

 

Beschluss Nr.: V/0680/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: V/0707/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0709/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schweriner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0723/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0721/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 und erteilt dem Bürgermeister für die Haushaltsführung 2009 Entlastung.

Die Jahresrechnung 2009 liegt zur Einsichtnahme im Bürgerbüro des Rathauses Güstrow, Markt 1, öffentlich aus. (Die Redaktion)

 

Beschluss Nr.: V/0722/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012, dass für die Finanzierung der Sanierung und des Umbaus der Domschule zum Haus III des John-Brinckman-Gymnasiums Güstrow Städtebauförderungsmittel in Höhe von 2 159 902,80 € eingesetzt werden.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0654/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 den Beschluss der Stadtvertretung vom 06.12.2007 über die Neufassung des Trägervertrages für die „Altstadt“ und das „Erweiterungsgebiet Altstadt“ Güstrow aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0683/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 eine überplanmäßige Auszahlung an das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ für den erhöhten städtischen Eigenanteil für die Sanierungsmaßnahme Am Berge 10 – 12.

 

Beschluss Nr.: V/0714/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag.

 

Beschluss Nr.: V/0716/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag.

 

Beschluss Nr.: V/0679/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 18.10.2012

1.      Den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 1 mit einer Grundstücksgröße von 203 m². Der Verkauf soll bis zum 31.12.2012 öffentlich und überregional ausgeschrieben werden. Der Verkehrswert gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau beträgt 15.000,00 €.

2.      Mit dem Kaufantrag einzureichen sind Grundzüge eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes einschließlich grob geschätzter Baukosten und Bauablaufplan sowie ein Finanzierungsnachweis mit Bankbestätigung.

3.      Für die Durchführung der Sanierung werden im Rahmen der Städtebauförderung Städtebauförderungsmittel in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten als Pauschalförderung und als 100 %iger Zuschuss in Aussicht gestellt werden. Die förderfähigen Baukosten werden auf max. 630.000,00 € begrenzt. Die Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Die Fördermittel sollen 2015 zur Verfügung gestellt werden.

Das Gebäude ist zusanieren, teilweise Rückbauten sind mit der Stadt abzustimmen. Die bereits erneuerten Fenster und die Eingangstür sollten erhalten werden.

Der Bauantrag ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Mit der Sanierung ist innerhalb eines ½ Jahres nach erteilter Baugenehmigung zu beginnen.

Der Käufer trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten. Neben dem Kaufpreis sind zusätzlich die Kosten für die Abwasseranschlussbeiträge in Höhe von 1.165,22 € und die Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von 595,00 €.

Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (bei Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert.