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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2015/16
Gemäß § 43 Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern beginnt die Schulpflicht für Kinder, die spätestens am 30.06. eines Jahres sechs Jahre alt werden. Für das kommende Schuljahr 2015/16 sind alle Kinder anzumelden, die in der Zeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 sechs Jahre alt werden und hinreichend körperlich und geistig entwickelt sind. Anmeldepflichtig sind auch die Kinder, für die durch die Erziehungsberechtigten eine Zurückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr beantragt werden soll.
In folgenden Schulen der Barlachstadt Güstrow können Güstrower Eltern ihre Kinder bis spätestens 31.10.2014 anmelden:
- Grundschule „Fritz Reuter", Wendenstraße 14,
- Grundschule „Georg Friedrich Kersting", Heiligengeisthof 4,
- Grundschule „Schule am Hasenwald", Hafenstraße 13,
- Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee", W.-Seelenbinder-Straße 1,
- Freie Schule Güstrow e.V., Bistede 5
Bei der Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten ein zweiter Schulwunsch anzugeben für den Fall, dass die Aufnahmekapazität an der gewünschten Schule überschritten wird oder durch Unterschreitung der Mindestmeldezahl keine Klassenbildung möglich ist.
Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de