Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 20.10.2016

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 20.10.2016

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0448/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 Herrn Andreas Ohm zum Präsidenten der Stadtvertretung Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0449/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 folgende Änderung in der Besetzung des Hauptausschusses:

Mitglied alt: Andreas Ohm

Mitglied neu: Heiko Karmoll

Stellvertreter weiterhin: Torsten Renz

Mitglied weiterhin: Dr. Gerd-Peter Bartsch

Stellvertreter neu: Andreas Ohm

 

Beschluss Nr.: VI/0450/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 folgende Änderung in der Besetzung des Finanzausschusses:

Mitglied alt: Heiko Karmoll

Mitglied neu: Wilfried Minich

Stellvertreter weiterhin: Mathias Puschik

 

Beschluss Nr.: VI/0451/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 folgende Änderung in der Besetzung des Betriebsausschusses:

Mitglied alt: Heiko Karmoll

Mitglied neu: Torsten Renz

Stellvertreter weiterhin: Dr. Gerd-Peter Bartsch

Mitglied alt: Martin Biemann

Mitglied neu: Jens Hamann

Stellvertreter weiterhin: Christian Schumacher

 

Beschluss Nr.: VI/0452/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 folgende Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Güstrow GmbH:

Mitglied alt: Heiko Karmoll

Mitglied neu: Torsten Renz

 

Beschluss Nr.: VI/0408/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016:

Die Barlachstadt Güstrow richtet öffentliche WLAN Hotspots am Rathaus und an der Güstrow-Information ein. Der Bürgermeister wird beauftragt Angebote einzuholen, um einen öffentlichen Hotspot einzurichten, der es erlaubt, das Internet eine Stunde oder ggf. länger kostenfrei nutzen zu können.

Als Startseite soll die Seite des „Tourismusportals Barlachstadt Güstrow“ dienen, um diese gleichzeitig weiter zu promoten.

 

Beschluss Nr.: VI/0410/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtvertretung im Dezember 2016 die Voraussetzungen zu prüfen und zu benennen, dass neben dem Baugebiet Pfahlweg (Inselseeblick) der Firma Geltmeier ein vergleichbares Baugebiet auf den Flächen im städtischen Eigentum (u. a. Flurstück 15/1 der Flur 49) entstehen kann.

a) In die Prüfung ist einzubeziehen, dass das Gebiet öffentlich für Investoren zum Kauf ausgeschrieben wird, zwecks Erschließung und Vermarktung.

b) Ebenso ist in die Prüfung einzubeziehen, dass die Erschließung und Vermarktung der WGG/GiG in Kooperation mit SWG/SAB übertragen wird.

 

Beschluss Nr.: VI/0425/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 28 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 20.10.2016 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2015 und beschließt:

  1. das Jahresergebnis 2015 mit einem Gewinn in Höhe von 717.502,99 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 717.502,99 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Beschluss Nr.: VI/0426/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 28 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 20.10.2016 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2015 und beschließt der Betriebsleitung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VI/0424/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow nimmt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 den vorliegenden Endbericht zur Fortschreibung des Einzelhandelsfachplanes der Barlachstadt Güstrow als Grundlage und fachlich fundierte Hilfe bei Entscheidungen den Einzelhandelsstandort Güstrow betreffend zur Kenntnis.

 

Beschluss Nr.: VI/0368/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016, dass im öffentlichen Verkehrsraum - Bürgersteig - vor dem Haus Domstraße 14 zwei Stolpersteine im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus verlegt werden. Die Barlachstadt übernimmt die Patenschaft für die Verlegung. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

 

Beschluss Nr.: VI/0382/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem Güstrower Sportclub 09 die Bedingungen zu verhandeln, unter welchen dieser bereit ist, künftig auf die Nutzung des Sportplatzes am Fischerweg (Flur 43 Flurstück 40/2) zu verzichten.

Die Fläche des Sportplatzes am Fischerweg soll im Falle einer Einigung mit dem GSC als Baugebiet für die Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern hergerichtet werden.

Das Ergebnis der Verhandlungen mit dem GSC wird der Stadtvertretung zur Abstimmung vorgelegt.

 

Beschluss Nr.: VI/0402/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016

1.    Korrektur der Plangebietsgrenzen durch Herausnahme eines 5 Meter breiten Streifens im Westen des Plangebietes,

2.    von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§13 a Abs.2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB),

3.    den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Krakower Chaussee“ Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf des Teils B Begründung wird gebilligt.

den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Krakower Chaussee“ mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

4.    gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0404/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20. 10. 2016 den jährlichen Betriebskostenzuschuss an den Güstrower Sportclub 09 (GSC 09) entsprechend dem Pachtvertrag für das Jahnstadion ab 2017 für weitere fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Die letzte Zahlung erfolgt zum 31. 03. 2021.

Die Höhe des jährlichen Zuschusses beträgt 57.500,00 €.

Durch den GSC 09 ist jährlich bis zum 28. 02. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis inklusive lückenloser Auflistung aller Erträge und Aufwendungen für das Jahnstadion zu erstellen und einzureichen. Es sind Kopien aller Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen, um eine umfassende Prüfung zu ermöglichen.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Betriebskosten den Betrag in Höhe von 57.500,00 € im Vorjahr überstiegen haben, bezuschusst die Barlachstadt Güstrow den GSC 09 mit 50 % der überstiegenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 60.000,00 €.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Betriebskosten einen Betrag in Höhe von 55.000,00 € im Vorjahr nicht erreicht haben, so ist die Differenz zur Hälfte an die Barlachstadt Güstrow bis zum 30. 04. des Folgejahres zu erstatten. Die andere Hälfte kann vom GSC 09 eigenverantwortlich verwendet werden.

Betriebskosten zwischen 55.000,00 € und 57.500,00 € müssen nicht an die Barlachstadt Güstrow zurückgezahlt werden und können vom GSC 09 eigenverantwortlich für das Jahnstadion verwendet werden.

Durch diese Verfahrensweise wird für den Verein ein Anreiz zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit dem Zuschuss geschaffen.

 

Beschluss Nr.: VI/0407/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 89 – Krakower Chaussee.

 

Beschluss Nr.: VI/0422/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Ziel der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes gemäß §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: VI/0416/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung 20.10.2016 den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Segelverein „Einheit“ Güstrow e.V. Abteilung Segeln.

 

Beschluss Nr.: VI/0431/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 20.10.2016 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 10, Flurstück 134/48 in einer Größe von 4.405 m² an den Antragsteller.

 

Beschluss Nr.: VI/0436/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 20.10.2016 die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Umschuldung des bestehenden Kommunalkredits.

 

Beschluss Nr.: VI/0391/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt ihre Zustimmung in ihrer Sitzung am 20.10.2016 zu dem beigefügten Vertrag zur Übernahme von Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung.