Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Ankündigung der Einziehung eines Teilstückes des Klosterhofes in Güstrow

Die Barlachstadt Güstrow als Träger der Straßenbaulast der öffentlichen Straße „Klosterhof“ hat gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow vom 15.06.2017 den Antrag auf Einziehung eines Teilstückes der Straße gestellt.

Die Entziehung betrifft eine Teilfläche des Flurstückes 25, Flur 61 der Gemarkung Güstrow. Ausgenommen von der Einziehung ist der komplette Bereich vor dem Finanzamt. Die Teilfläche der Straße Klosterhof ist eine Sackgasse, die der Erschließung der Privatgrundstücke dient.

Der Plan und die Begründung können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltung der Barlachstadt Güstrow, Baustraße 33, im 4. Obergeschoss vom 14.07.2017 bis zum 14.08.2017 eingesehen werden bzw. stehen auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter dem Link <link ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen>

www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/

zur Verfügung.

 

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de