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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 15.02.2018
Beschlussprotokoll zur Sitzung der Stadtvertretung vom 15.02.2018
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VI/0663/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die vorzeitige Beteiligung des Bau- und Verkehrsausschusses bei der Vorbereitung und Planung aller zukünftigen Straßenbaumaßnahmen.
Beschluss Nr.: VI/0656/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, eine Summe in Höhe von 5.000,00 € für den Ankauf und die Installation von weihnachtlichen Dekorationselementen für das Anbringen in der historischen Altstadt im Vorfeld der Advents– und Weihnachtszeit in den städtischen Haushalt 2018/2019 einzustellen.
Beschluss Nr.: VI/0632/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, den bisherigen Zuschuss zum Frauenschutzhaus um 20.000,00 € jährlich zu erhöhen.
Beschluss Nr.: VI/0634/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, eine Summe von jährlich 200.000,00 € zusätzlich in den Teilhaushalt 2, Produkt 11401 – Zentrale Dienste und Gebäudemanagement – einzustellen. Die zusätzlichen Mittel sollen zum Ankauf von verwahrlosten Grundstücken, deren Beräumung von Unrat und als Vorbereitung zum Verkauf des Grundstückes sowie für brachliegende, nicht genutzte Pachtgrundstücke der Barlachstadt Güstrow verwendet werden.
Beschluss Nr.: VI/0633/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Aufhebungsvertrag zum Pachtvertrag mit dem GSC 09 zum 31.12.2018 abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentliche Ausschreibung eine Projektgesellschaft für die Planung, Erschließung und Vermarktung der Fläche „ehemaliger Sportplatz Fischerweg“ einzuwerben.
Beschluss Nr.: VI/0664/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Gewerbesteuer im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 auf 340 % Hebesatz zu belassen und nicht auf 350 % Hebesatz zu erhöhen.
Beschluss Nr.: VI/0669/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den zusätzlichen Einsatz von Haushaltsmitteln für die Verbesserung der Nutzungsfähigkeit des Parkplatzes An der Bleiche und des Barlachweges in Höhe von insgesamt 100.000,00 €, davon für jede Maßnahme 25.000,00 € in den Jahren 2018 und 2019. Die Mittel sind im Teilhaushalt 6 für die Reparatur und Unterhaltung zweckgebunden einzusetzen.
Beschluss Nr.: VI/0670/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018: Die Planung und die Durchführung des Abrisses für den Petershof erfolgt bereits 2018.
Beschluss Nr.: VI/0671/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die zeitnahe Schadensbeseitigung am Borwinbrunnen aus eingegangenen Spendengeldern und mit Finanzmitteln aus dem Teilhaushalt 2 im Rahmen der Deckungsvermerke aus Instandhaltungsaufwendungen.
Beschluss Nr.: VI/0672/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich 10.000 € für die Durchführung des Güstrower Stadtfestes 2018 – 2020 einzustellen (jährlich 5.000 €). Die inhaltliche Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0611/17 zu erfolgen.
Beschluss Nr.: VI/0673/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich 20.000 € für die Durchführung des Güstrower Inselseefestes 2018 – 2020 einzustellen (jährlich 10.000 €). Die inhaltliche Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0612/17 zu erfolgen.
Beschluss Nr.: VI/0629/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan 2018/2019 der Barlachstadt Güstrow.
Die Stadtvertretung beschließt den Haushalt 2018/2019 mit folgenden haushaltswirksamen Beschlüssen:
VI/0656/18 – Anschaffung und Installation weihnachtlicher Dekoration
VI/0632/17 – Zuschusserhöhung Frauenschutzhaus
VI/0634/17 – Verwahrloste Grundstücke und Gebäude
VI/0633/17 – Baugebiet Fischerweg
VI/0664/18 – Gewerbesteuer im Jahr 2019 beim Hebesatz von 340 % zu belassen
VI/0669/18 – Verbesserung Parkplatz An der Bleiche und Barlachweg
VI/0670/18 – Planung und Durchführung Abriss Petershof 2018
VI/0671/18 - Zeitnahe Schadensbeseitigung am Borwinbrunnen
VI/0672/18 - Zusätzliche Mittel für das Stadtfest 2018 – 2020
VI/0673/18 - Zusätzliche Mittel für das Inselseefest 2018 – 2020
Beschluss Nr.: VI/0641/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die 3. Satzung der Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Beschluss Nr.: VI/0608/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Ausschreibung des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 62, Flurstück 13 mit einer Grundstücksgröße von 361 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot muss jedoch mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. Der aktuelle Verkehrswert ist durch ein entsprechendes Gutachten zu ermitteln. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten sind durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf soll bis zum 04.06.2018 öffentlich und überregional ausgeschrieben werden.
In der Ausschreibung soll nachfolgendes festgeschrieben werden:
- Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen.
- Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Sanierungs- und Nutzungskonzept, ein Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan.
- Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an dem Objekt Schnoienstraße 6 sollen Städtebaufördermittel in Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten als Pauschalförderung zum Einsatz kommen. Die Fördermittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstituts.
Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss Nr.: VI/0609/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Nr. 4 „… die Änderung des Flächennutzungsplanes für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 – Neue Straße/Nebelgang von gemischte Baufläche in Sonderbaufläche …“des Beschlusses IV/1148/09 gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.
Beschluss Nr.: VI/0620/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufhebung des Beschlusses V/0854/13 – Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I – Bauhof gemäß § 1 Abs. 8 BauGB.
Beschluss Nr.: VI/0621/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 Fischerweg gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebiets.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 40/2, 40/3 und 40/89 (tw) der Flur 43, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,4 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Beschluss Nr.: VI/0624/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Nutzungsmischung von maximal 2.000 m² Geschossfläche Einzelhandel und neuer Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 50/1, 50/8, 54, 55/1, 55/2 und 55/7 der Flur 63, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von 0,36 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.
Beschluss Nr.: VI/0625/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Beschlüsse-Nr.:
- III/1241/02 vom 30.01.2003 – Städtebaulicher Vertrag
- III/1240/02 vom 30.01.2003 – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- III/1239/02 vom 30.01.2003 – Abwägungsbeschluss
- III/0765/01 vom 25.10.2001 – Änderungsbeschluss zum Beschluss-Nr. 700-41/93 Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 – Schwaaner Straße/Bredentiner Weg
- 323-10/95 DS-Nr. II/0226 vom 31.08.1995 – Aufhebung Nr. 2 der DS I/907
- 700-41/93 DS I/907 vom 25.11.1993 – Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 17 – Schwaaner Straße/Bredentiner Weg gemäß § 1 Absatz 8 BauGB aufzuheben.
Beschluss Nr.: VI/0626/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Umsetzung der städtebaulichen Zielstellung „Stahlhof – Reaktivierung einer Industriebrache“ durch die neue Gebietskategorie Urbane Gebiete (MU) gemäß § 6 a Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Beschluss Nr.: VI/0628/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Hengstkoppelweg gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Städtebauliches Ziel der 3. Änderung ist es, die ausgewiesene öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche in ein reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu überführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha und ist aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.
Beschluss Nr.: VI/0638/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die dauerhafte Verleihung des „Todesgenius“ vom Epitaph der Herzogin Dorothea, um 1580, Alabaster (Philipp Brandin), auf Basis des als Anlage beigefügten Vertrages.
Beschluss Nr.: VI/0640/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Annahme einer Geldspende von Famila – Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €.
Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.
Beschluss Nr.: VI/0652/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den Bürgermeister zu ermächtigen, Spenden für die Sanierung des Borwinbrunnens anzunehmen.
Beschluss Nr.: VI/0657/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Bestellung folgender Mitglieder in den Aufsichtsrat der OASE Güstrow GmbH nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
| Mitglied | Fraktion |
1. | Dr. Gerd-Peter Bartsch | CDU |
2. | Steffen Camenz | CDU |
3. | Dr. Uwe Heinze | SPD |
4. | Joachim Faustmann | SPD |
5. | Sven Sauer | DIE LINKE |
6. | Steffen Geufke | B 90/Grüne/ FDP |
7. | Dr. Gerhard Jacob | Freie Wähler/ EB |
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr.: VI/0592/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 mit diesem Beschluss die Vereinbarung über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes Hansenstraße 10 dienen, als Grundlage der Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Beschluss Nr.: VI/0607/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2017 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 135/2 mit einer Grundstücksgröße von 436 m².
Beschluss Nr.: VI/0622/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den mit Beschluss VI/0356/16 vorgesehenen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Modernisierung der Kindereinrichtung auf dem Franz-Parr-Platz 4 auf Grundlage des vorliegenden geänderten Finanzierungsvorschlages zu erhöhen.
Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz.
Die Mehrkosten sind Bestandteil des Förderantrages 2018 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes M-V.
Beschluss Nr.: VI/0647/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Verlängerung des Pachtvertrages für das Jahnstadion, Speicherstraße 13b um weitere zehn Jahre auf den 31.12.2051.
Beschluss Nr.: VI/0650/1/18 |
Der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Vergabe über den Druck und die Verteilung des Güstrower Stadtanzeigers – gemäß Vergabevorschlag.
Beschluss Nr.: VI/0660/18 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Zustimmung zu einem Vergleichsvorschlag. <s></s>