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Sofortprogramm zur Innenstadtbelebung - Antragstellung ab sofort möglich

Die Antragsstellung für das durch die Stadtvertretung am 13.07.2023 beschlossene „Sofortprogramm gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt“ ist ab sofort möglich.

Das Förderprogramm setzt es sich als Ziel, die Güstrower Innenstadt zu stärken und Leerstände zu vermeiden, indem die Ansiedlung von Unternehmen im Innenstadtbereich finanziell unterstützt wird. Durch diese Schaffung von Anreizen für Neuansiedlungen sollen bestehende Gewerbeleerstände abgebaut werden und das Angebot an Händlern, Dienstleistungen und Gewerbetreibenden erweitert werden und zur Stärkung und Belebnung der Innenstadt führen.

Interessierte Gewerbetreibende, die ihren Geschäftsbetrieb nach dem 13.07.2023 im Güstrower Innenstadtbereich eröffnet haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Förderung bewerben. Neben einem Zuschuss für die Anschaffungskosten, die bei einer Geschäftseröffnung anfallen, kann auch ein Mietzuschuss beantragt werden, der die Gewerbetreibenden in den Anfangsmonaten der Neueröffnung unterstützen soll.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Zuwendungsvoraussetzungen und der Beantragung finden Sie hier: https://www.guestrow.de/wirtschaft-bildung

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de